- Droht eine Zwangsstilllegung für Kamin- und Kachelöfen?
- Für diese Öfen gilt das 1. BImSchV
- Kamin- oder Kachelofen nachrüsten oder austauschen?
- Aktiver oder passiver Filter?
- Diese Kamin- und Kachelöfen können nicht nachgerüstet werden
- Hohe Bußgelder
- Ausnahmen
- Für diese Öfen gilt das 1. BImSchV
- Kamin- oder Kachelofen nachrüsten oder austauschen?
- Aktiver oder passiver Filter?
- Diese Kamin- und Kachelöfen können nicht nachgerüstet werden
- Hohe Bußgelder
- Ausnahmen
Droht eine Zwangsstilllegung für Kamin- und Kachelöfen?
Droht eine Zwangsstilllegung für Kamin- und Kachelöfen? Und wenn ja, kann diese umgangen werden?
Wer mit Holz heizt, weiß die wohlige Wärme zu schätzen. Allerdings ist die Feinstaubbelastung bei dieser Methode besonders hoch. Daher dürfen nur Kamin- und Kachelöfen betrieben werden, deren Ausstoß an Kohlenmonoxid und Feinstaub eine gewisse Grenze unterschreitet.
Wie hoch der Maximalwert ist, regelt das 1. Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV). Es besagt unter anderem, dass Kamin- und Kachelöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 31. März 2010 zuletzt geprüft wurden beziehungsweise in Betrieb gingen, maximal 4 Gramm pro Kubikmeter für Kohlenmonoxid und 150 Milligramm pro Kubikmeter für Feinstaub ausstoßen dürfen. Überschreiten sie diesen Wert, werden sie stillgelegt oder mit einem speziellen Filtereinsatz nachgerüstet beziehungsweise modernisiert. Aber: Der Einbau von Feinstaubfiltern in Kamin- und Kachelöfen ist nicht vorgeschrieben. Auch nicht 2025.
Für diese Öfen gilt das 1. BImSchV
Das BImSchV gilt für Feuerungsanlagen, die mit Holz, Pellets, Hackschnitzeln, Kohle oder anderen festen Brennstoffen befeuert werden (Festbrennstoffkessel). Wichtig ist auch, dass es sich um eine ummauerte Feuerstätte handelt, deren Leistung mehr als 4 kW beträgt.
Kamin- oder Kachelofen nachrüsten oder austauschen?
Aktiver oder passiver Filter?
Bei einem aktiven Filter werden die Schadstoffe mithilfe elektrostatischer Kräfte herausgefiltert. Er benötigt allerdings einen Stromanschluss.
Bei einem passiven Filter gibt es eine Filterkassette, die zu „sauberen“ Abgasen führt. Die Kassette muss regelmäßig getauscht werden, wodurch Folgekosten anfallen.
Für das Nachrüsten werden etwa 500 bis 1.200 Euro fällig. Außer, der Heizeinsatz muss getauscht werden. Dann können sich die Kosten auf bis zu 5.000 Euro belaufen.
Am besten lassen Sie sich von Ihrem Schornsteinfeger beraten, was für Ihre Situation die bessere und auch günstigere Wahl ist.
Diese Kamin- und Kachelöfen können nicht nachgerüstet werden
Ist der Emissionsausstoß des Ofens sehr hoch, reicht das Filtern des Staubs nicht aus, damit er weiterbetrieben werden kann. Denn viele Filter – zumindest die aktiven – haben lediglich einen Wirkungsgrad von etwa 90 Prozent. Darüber hinaus können diese Filtermodelle nur für Kaminöfen genutzt werden, deren Leistung unter 25 kW liegt.
Wichtig sind zudem die baulichen Gegebenheiten. Denn müssen für den Einbau des Filtersystems wesentliche Teile des Ofens zerstört werden – etwa tragende Ofenbauteile oder die Kacheloberfläche – rentiert sich das Nachrüsten nicht.
Hohe Bußgelder
Wer seinen Kamin- oder Kachelofen nicht austauscht oder nachrüstet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Ausnahmen
Nicht alle Kleinfeuerungsanlagen sind von der Nachrüstpflicht oder Stilllegung betroffen. Beispielsweise, wenn es sich um eine offene Feuerstätte (also einen Kamin) handelt, die nur „gelegentlich“ verwendet wird. (Genaueres erfahren Sie hier.) Auch für historische Kamin- und Kachelöfen sowie Einzelraumfeuerungsanlagen, die als einzige Wärmequelle der Immobilie dienen, gibt es Ausnahmen.
In der Online-Datenbank des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. (HKI) können Sie selbst überprüfen, ob bei Ihrem Kamin- oder Kachelofen Handlungsbedarf (Nachrüsten/Austausch) besteht. Hier sind die meisten Typen mitsamt den wichtigen Werten aufgelistet. Gibt es für Ihr Ofenmodell allerdings keine entsprechenden Daten, muss dieser stillgelegt beziehungsweise ausgetauscht werden.
Droht eine Zwangsstilllegung für Kamin- und Kachelöfen? Und wenn ja, kann diese umgangen werden?
Wer mit Holz heizt, weiß die wohlige Wärme zu schätzen. Allerdings ist die Feinstaubbelastung bei dieser Methode besonders hoch. Daher dürfen nur Kamin- und Kachelöfen betrieben werden, deren Ausstoß an Kohlenmonoxid und Feinstaub eine gewisse Grenze unterschreitet.
Wie hoch der Maximalwert ist, regelt das 1. Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV). Es besagt unter anderem, dass Kamin- und Kachelöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 31. März 2010 zuletzt geprüft wurden beziehungsweise in Betrieb gingen, maximal 4 Gramm pro Kubikmeter für Kohlenmonoxid und 150 Milligramm pro Kubikmeter für Feinstaub ausstoßen dürfen. Überschreiten sie diesen Wert, werden sie stillgelegt oder mit einem speziellen Filtereinsatz nachgerüstet beziehungsweise modernisiert. Aber: Der Einbau von Feinstaubfiltern in Kamin- und Kachelöfen ist nicht vorgeschrieben. Auch nicht 2025.
Für diese Öfen gilt das 1. BImSchV
Das BImSchV gilt für Feuerungsanlagen, die mit Holz, Pellets, Hackschnitzeln, Kohle oder anderen festen Brennstoffen befeuert werden (Festbrennstoffkessel). Wichtig ist auch, dass es sich um eine ummauerte Feuerstätte handelt, deren Leistung mehr als 4 kW beträgt.
Kamin- oder Kachelofen nachrüsten oder austauschen?
Aktiver oder passiver Filter?
Bei einem aktiven Filter werden die Schadstoffe mithilfe elektrostatischer Kräfte herausgefiltert. Er benötigt allerdings einen Stromanschluss.
Bei einem passiven Filter gibt es eine Filterkassette, die zu „sauberen“ Abgasen führt. Die Kassette muss regelmäßig getauscht werden, wodurch Folgekosten anfallen.
Für das Nachrüsten werden etwa 500 bis 1.200 Euro fällig. Außer, der Heizeinsatz muss getauscht werden. Dann können sich die Kosten auf bis zu 5.000 Euro belaufen.
Am besten lassen Sie sich von Ihrem Schornsteinfeger beraten, was für Ihre Situation die bessere und auch günstigere Wahl ist.
Diese Kamin- und Kachelöfen können nicht nachgerüstet werden
Ist der Emissionsausstoß des Ofens sehr hoch, reicht das Filtern des Staubs nicht aus, damit er weiterbetrieben werden kann. Denn viele Filter – zumindest die aktiven – haben lediglich einen Wirkungsgrad von etwa 90 Prozent. Darüber hinaus können diese Filtermodelle nur für Kaminöfen genutzt werden, deren Leistung unter 25 kW liegt.
Wichtig sind zudem die baulichen Gegebenheiten. Denn müssen für den Einbau des Filtersystems wesentliche Teile des Ofens zerstört werden – etwa tragende Ofenbauteile oder die Kacheloberfläche – rentiert sich das Nachrüsten nicht.
Hohe Bußgelder
Wer seinen Kamin- oder Kachelofen nicht austauscht oder nachrüstet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Ausnahmen
Nicht alle Kleinfeuerungsanlagen sind von der Nachrüstpflicht oder Stilllegung betroffen. Beispielsweise, wenn es sich um eine offene Feuerstätte (also einen Kamin) handelt, die nur „gelegentlich“ verwendet wird. (Genaueres erfahren Sie hier.) Auch für historische Kamin- und Kachelöfen sowie Einzelraumfeuerungsanlagen, die als einzige Wärmequelle der Immobilie dienen, gibt es Ausnahmen.
In der Online-Datenbank des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. (HKI) können Sie selbst überprüfen, ob bei Ihrem Kamin- oder Kachelofen Handlungsbedarf (Nachrüsten/Austausch) besteht. Hier sind die meisten Typen mitsamt den wichtigen Werten aufgelistet. Gibt es für Ihr Ofenmodell allerdings keine entsprechenden Daten, muss dieser stillgelegt beziehungsweise ausgetauscht werden.