Grüner Daumen im Mietverhältnis: Was ist erlaubt?
Jetzt ist es Zeit, es sich im Garten, auf der Terrasse oder dem Balkon so richtig schön zu machen. Doch dürfen Mieter einfach ein Gemüsebeet anlegen, Rankgitter montieren oder kleine Bäume pflanzen?
Nur bestimmte Pflanzen sind erlaubt
Das eigene grüne Reich im Garten oder auf dem Balkon schaffen. Ein Gemüsebeet anlegen, Kräuter und Blumen säen, sogar einen Komposthaufen bauen und kleine Bäume oder Sträucher pflanzen: Das alles ist auch Mietern erlaubt. Darauf macht der Deutsche Mieterbund aufmerksam.
Wichtig auf dem Balkon: nicht die Fassade beschädigen, wenn man beispielsweise ein Rankgitter montieren will. Und Töpfe und Pflanzen dürfen andere Menschen nicht gefährden – etwa wenn der Wind sie herunterreißt und sie auf Passanten stürzen, die unter dem Balkon entlanglaufen. Deshalb müssen Mieter Blumenkästen immer ordnungsgemäß befestigen und Rücksicht auf andere nehmen.
Herabfallende Blüten oder Blätter müssen Nachbarn, die unter dem Balkon wohnen, hingegen erdulden. Stark wuchernde Pflanzen etwa an der Balkonbrüstung jedoch nicht. Den Wildwuchs müssen Mieter zurückschneiden, damit die Pflanze den Nachbarn nicht zuwuchert.
Apropos: Wenn ein Mieter auf seiner Terrasse Schatten hat, weil die Bäume im Garten zwischenzeitlich so hoch gewachsen sind, kann er nicht einfach die Miete mindern. Dazu haben Mieter kein Recht, wenn es die Bäume schon beim Abschluss des Mietvertrages gab.
Es ist endlich wieder die Zeit, in der man es draußen so richtig gemütlich machen kann. Für Mieter stellt sich da oft die Frage, was sie auf ihrem Balkon oder im Garten alles tun können. Der Deutsche Mieterbund gibt hierzu wichtige Hinweise, die helfen, Ärger mit Nachbarn oder dem Vermieter zu vermeiden.
Ein Gemüsebeet anlegen, Kräuter anpflanzen oder sogar einen kleinen Apfelbaum setzen – das ist für Mieter grundsätzlich erlaubt. Doch es gibt ein paar Punkte zu beachten, um Ärger zu vermeiden. Zum Beispiel sollte man darauf achten, dass angebrachte Rankgitter die Fassade nicht beschädigen und Blumenkästen sicher befestigt sind, um Passanten nicht zu gefährden.
Natürlich müssen auch die Nachbarn mit berücksichtigt werden. Herabfallende Blüten oder Blätter gehören dazu, während stark wuchernde Pflanzen an der Grenze des Balkons zurückgeschnitten werden sollten, um den Nachbarn nicht zu stören. Wer allerdings wegen des Wucherns der Bäume im Garten Schatten auf der Terrasse hat, kann daraus kein Minderungsrecht ableiten, solange die Bäume schon vor Vertragsabschluss vorhanden waren.
Insgesamt bietet die Gestaltung des eigenen grünen Reichs viele Möglichkeiten für Mieter, um den Außenbereich nach den eigenen Vorstellungen zu verschönern. Wichtig ist dabei nur, die Regeln und Vorschriften im Blick zu behalten, um Konflikte zu vermeiden.