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Grillen im Garten: Rechtliche Vorschriften und Tipps für ein gelungenes BBQ-Erlebnis

Bei herrlichem Wetter steigt die Grilllust. Dürfen Sie den Grill im Garten ohne Rücksicht auf meine Nachbarn anwerfen? Wie ist die Regelung im Schrebergarten?

Das Wichtigste im Überblick


Sobald die Sonne scheint und die Temperaturen angenehm sind, steigt auch die Lust auf das Grillen wieder. Bevor Sie jetzt die Kohle anzünden oder den Gashahn aufdrehen, müssen Sie einiges beachten. Sonst kann das Barbecue zu einem Nachbarschaftsstreit ausarten.

Darf ich im eigenen Garten grillen?

In Deutschland gibt es keine bundesweit einheitlichen Regelungen zum Grillen im eigenen Garten. Allerdings kann es in den einzelnen Bundesländern oder gar Gemeinden Regeln zum Grillen im Garten geben. Informieren Sie sich daher im Voraus über die örtlichen Vorschriften, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Ausschlaggebend ist auch, um was für einen Grill es sich handelt, wo er steht und wie oft er benutzt wird.

Wenn Sie auf Ihrem Grundstück eine Grillecke, einen Grillplatz oder einen Gartengrillkamin einrichten beziehungsweise bauen, sollte dieser so positioniert sein, dass durch den Rauch und den Grillgeruch die Nachbarn nicht belästigt werden.

Muss ich meinen Nachbarn fragen, bevor ich den Grill anzünde?

Damit das gute nachbarschaftliche Verhältnis gewahrt bleibt, informieren Sie Ihre Nachbarn zuvor über Ihren Grillevent. Oder bitten Sie um deren Einverständnis, falls es etwas lauter wird. Nachbarn haben das Recht auf Nachtruhe, deshalb sollte das Grillen auch unabhängig von der Pandemie und einer möglichen Ausgangssperre ab 22 Uhr deutlich leiser erfolgen oder nach innen verlegt werden.

Sie können Ihre Nachbarn auch auf einen gemeinsamen Grillabend an einem anderen Tag einladen. Dadurch verbessern Sie das Verhältnis zu Ihren Nachbarn, vermeiden einen Nachbarstreit und die Nachbarn werden verständnisvoller sein, falls der Grillabend mit Ihrer Familie oder Ihren Freunden doch etwas länger dauert.

Und auch, wenn die Nachbarn einverstanden und verständnisvoll sind: Nehmen Sie auch beim Grillen stets Rücksicht auf Ihre Nachbarn. Achten Sie darauf, dass der Qualm und Geruch nicht zu sehr in benachbarte Grundstücke zieht. Stellen Sie notfalls Ihren Grill um.

Wann droht ein Bußgeld durchs Grillen im eigenen Garten?

Wenn sich Ihre Nachbarn von Geruch und Qualm gestört fühlen, kann ein Verstoß gegen das Immissionsschutzgesetz vorliegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie im eigenen Garten, auf der Terrasse oder Ihrem Balkon grillen.

Ausnahmen bei Holzkohlefeuer beachten

Das Grillen mit offenem Feuer auf dem Balkon ist untersagt – nicht nur wegen der Geruchsbelästigung, sondern auch wegen der Brandgefahr. Das entschieden unter anderem die Amtsgerichte Hamburg und Wuppertal. Das gilt unabhängig davon, ob ein Verbot in der Hausordnung oder im Mietvertrag geregelt wurde.

Anders ist es beim Grillen auf der Terrasse oder in einem angemieteten Garten: Hier ist auch ein Holzkohlefeuer möglich, entschied unter anderem das Landgericht Stuttgart. Berücksichtigt werden müssen aber auch in diesem Fall der Standort und die Größe der Örtlichkeit, die Häufigkeit des Grillens, das verwendete Grillgerät und die davon ausgehenden Störungen. Das befand das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Achten Sie darauf, dass der Qualm nicht in Richtung Ihrer Nachbarn zieht – vor allem nicht, wenn diese gerade lüften.

Wie oft darf ich grillen?

Gerichte haben hier nicht einheitlich entschieden. So befand das Amtsgericht Bonn, dass der Vermieter verpflichtet sei, darauf hinzuwirken, dass nur einmal pro Monat gegrillt werden darf und das Grillen 48 Stunden vorher angekündigt werden muss. Das Amtsgericht Westerstede erlaubte das Grillen bis zu zehnmal im Jahr. Auch die Uhrzeit und Dauer des Grillens können relevant sein. So entschied das Amtsgericht Berlin-Schöneberg, dass nicht länger als zwei Stunden und nicht später als 21 Uhr am Abend gegrillt werden darf.

Wichtig ist, dass das Grillen eine Freizeitbeschäftigung bleibt, also in moderater Häufigkeit erfolgt.

Kann mir das Grillen auch verboten werden?

Regelungen über die Zulässigkeit des Grillens, aber auch ein Grillverbot können sich für den Mieter aus dem Mietvertrag oder der Hausordnung ergeben. Missachtet ein Mieter das Verbot wiederholt, kann der Vermieter nach vergeblicher Abmahnung kündigen. Für Wohnungseigentümer können darüber hinaus auch Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft relevant sein, die das Grillen betreffen und die dann zu beachten sind.

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