Darf man sonntags bohren und hämmern?
Am Wochenende hat man endlich mal Zeit, die Bilder oder Regale aufzuhängen. Geht das auch am Sonntag? Oder ist das Lärmbelästigung?
Meist liegt unter der Woche so viel an, dass nur noch das Wochenende zum Einrichten der Wohnung bleibt – um es genauer zu sagen, oft der Sonntag. Doch darf man sich am Sonntag dem Einrichten der eigenen vier Wände widmen? Oder ist das verboten? Schließlich dringen die Bohrgeräusche durch die Wände und so manch Nachbarn könnten sich wegen Lärmbelästigung beschweren.
Wenn Sie in Ihrem eigenen, frei stehenden Haus bohren, sollte das an sich kein Problem sein – insofern Sie Fenster und Türen geschlossen halten, damit die Geräusche nicht nach außen dringen. Bohren Sie an der Außenwand oder im Garten, dann sollten Sie sich an die geltenden Ruhezeiten halten. Diese sind werktags von 13 bis 15 Uhr sowie von 22 bis 7 Uhr. Sonntags und an Feiertagen ist das Bohren im Außenbereich den ganzen Tag über verboten.
In einer Mietwohnung sieht das jedoch anders aus. Denn hier müssen sich Mieter strickt an die geltenden Ruhezeiten halten. Diese sind oftmals in der Hausordnung vermerkt. Stehen hier keine Angaben, so gilt Folgendes:
-
Von Montag bis Samstag
erlaubt: 7 bis 13 Uhr, 15 bis 22 Uhr
verboten: während der Mittagsruhe (13 bis 15 Uhr) und während der Nachtruhe (22 bis 7 Uhr) -
Sonntag
erlaubt: gar nicht
verboten: den ganzen Tag über -
Feiertag
erlaubt: gar nicht
verboten: den ganzen Tag über
Einige Mieter oder Hausverwaltungen können andere Ruhezeiten angeben. Dasselbe gilt auch für Kommunen und Gemeinden. Schauen Sie am besten nach, ob Sie wirklich bis 22 Uhr laut sein dürfen oder schon früher den Bohrer zur Seite legen sollten. Tipp: Es ist ratsam, auch als Mieter die Fenster und Türen beim Bohren geschlossen zu halten, um die Lärmbelästigung einzudämmen.
Tipp
Wenn Sie nur einmal kurz ein einziges Loch in die Wand bohren oder einen Nagel einschlagen möchten, um ein Bild aufzuhängen, sollte das auch sonntags kein Problem sein, insofern Sie es nicht nachts oder während der Mittagszeit machen.
Auch beim Hämmern sollten sich Mieter an die Ruhezeiten in ihrer Hausordnung oder an die allgemein geltenden Regelungen hierzu halten. Diese sind wie beim Bohren wie folgt:
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Von Montag bis Samstag
erlaubt: 7 bis 13 Uhr, 15 bis 22 Uhr
verboten: während der Mittagsruhe (13 bis 15 Uhr) und während der Nachtruhe (22 bis 7 Uhr) -
Sonntag
erlaubt: gar nicht
verboten: den ganzen Tag über -
Feiertag
erlaubt: gar nicht
verboten: den ganzen Tag über
Achtung: In einigen Hausordnungen können andere Ruhezeiten angegeben sein. Beispielsweise kann der Vermieter oder die Hausverwaltung vorschreiben, dass bereits ab 20 Uhr Ruhe herrschen soll oder dass die Mittagsruhe entfällt. Schauen Sie am besten in Ihren Dokumenten nach, wann Sie nicht zum Hammer greifen sollten, um Streit mit dem Nachbarn oder Vermieter zu vermeiden.
Auch Hausbesitzer dürfen nicht immer zum Hammer greifen. Wenn Sie handwerklich tätig werden möchten, sollten Sie sich auch an die oben genannten Ruhezeiten halten. Zudem sollten Sie Fenster und Türen geschlossen halten, damit die Geräusche nicht nach außen dringen und sich Nachbarn womöglich wegen Ruhestörung beschweren.
Bußgeld droht
Wenn sich Anwohner oder Nachbarn durch Ihr Hämmern und Bohren außerhalb der Ruhezeiten gestört fühlen, können sie das beim Ordnungsamt als Ordnungswidrigkeit anzeigen. Die Folge: Ihnen droht ein Bußgeld, das je nach Lautstärke und Dauer der Lärmbelästigung auf bis zu 5.000 Euro ansteigen kann. (§ 117 „Unzulässiger Lärm“ Ordnungswidrigkeitengesetz)
Am Wochenende hat man endlich mal Zeit, die Bilder oder Regale aufzuhängen. Geht das auch am Sonntag? Oder ist das Lärmbelästigung?
Das Wichtigste im Überblick
Meist liegt unter der Woche so viel an, dass nur noch das Wochenende zum Einrichten der Wohnung bleibt – um es genauer zu sagen, oft der Sonntag. Doch darf man sich am Sonntag dem Einrichten der eigenen vier Wände widmen? Oder ist das verboten? Schließlich dringen die Bohrgeräusche durch die Wände und so manch Nachbarn könnten sich wegen Lärmbelästigung beschweren.
Wenn Sie in Ihrem eigenen, frei stehenden Haus bohren, sollte das an sich kein Problem sein – insofern Sie Fenster und Türen geschlossen halten, damit die Geräusche nicht nach außen dringen. Bohren Sie an der Außenwand oder im Garten, dann sollten Sie sich an die geltenden Ruhezeiten halten. Diese sind werktags von 13 bis 15 Uhr sowie von 22 bis 7 Uhr. Sonntags und an Feiertagen ist das Bohren im Außenbereich den ganzen Tag über verboten.
In einer Mietwohnung sieht das jedoch anders aus. Denn hier müssen sich Mieter strickt an die geltenden Ruhezeiten halten. Diese sind oftmals in der Hausordnung vermerkt. Stehen hier keine Angaben, so gilt Folgendes:
Auch beim Hämmern sollten sich Mieter an die Ruhezeiten in ihrer Hausordnung oder an die allgemein geltenden Regelungen hierzu halten. Diese sind wie beim Bohren wie folgt:
Bußgeld droht
Wenn sich Anwohner oder Nachbarn durch Ihr Hämmern und Bohren außerhalb der Ruhezeiten gestört fühlen, können sie das beim Ordnungsamt als Ordnungswidrigkeit anzeigen. Die Folge: Ihnen droht ein Bußgeld, das je nach Lautstärke und Dauer der Lärmbelästigung auf bis zu 5.000 Euro ansteigen kann. (§ 117 „Unzulässiger Lärm“ Ordnungswidrigkeitengesetz)