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Schweiz sagt Nein zu Kirschlorbeer: Bald auch in Deutschland Verbot?

Der Kirschlorbeer ist als Hecke in vielen deutschen Vorgärten zu finden. In der Schweiz wird er jetzt verboten – aus einem wichtigen Grund.

Ab dem 1. September wird der Kirschlorbeer, auch bekannt als Lorbeerkirsche, in der Schweiz verboten. Die Pflanze ist auch in vielen deutschen Vorgärten zu finden und wegen ihrer immergrünen Blätter und ihrer blickdichten Hecke sehr beliebt.

Grund für das Verbot ist der Umweltschutz. Denn der Kirschlorbeer gehört zur Gruppe der invasiven Neophyten. Laut Nabu bieten sie heimischen Tieren kaum einen Nutzen und können die einheimische Pflanzenwelt verdrängen, wie die Münchner Zeitung „Merkur“ berichtet.

Der Kirschlorbeer ist eine invasive Art

Neben dem Kirschlorbeer sind auch andere invasive Pflanzen wie der Schmetterlingsstrauch und der Blauglockenbaum von diesem Verbot betroffen. Laut Schweizer Bundesrat werde der Verkauf, das Verschenken und die Einfuhr bestimmter invasiver Pflanzen verboten. Das Verbot solle dazu führen, dass gebietsfremde Pflanzen grundsätzlich nicht mehr in der Umwelt verwendet werden dürfen. Es richte sich also vor allem gegen den Verkauf und die Vermehrung dieser Pflanzen.

Pflanzen, die bereits in Schweizer Gärten wachsen, sind laut „Merkur“ vom Verbot jedoch nicht betroffen. Das Ziel des Bundesrats sei es, die Einfuhr und Vermehrung weiterer invasiver Arten in die Schweiz zu verhindern.

Hierzulande noch kein Verbot

In Deutschland gebe es ebenfalls eine Liste mit zahlreichen Pflanzenarten, für die EU-weite Besitz- und Vermarktungsverbote bestehen. Der Kirschlorbeer sowie der Schmetterlingsstrauch und der Blauglockenbaum stehen momentan jedoch noch nicht auf dieser Liste.

Sie werden vom Bundesamt für Naturschutz zwar als potenziell invasiv eingestuft – aktuell lasse sich daraus jedoch kein Besitz- oder Vermarktungsverbot ableiten. Sollten diese Pflanzen in freier Natur auftreten, müsse laut Bundesamt für Naturschutz geprüft werden, ob andere heimische Arten dadurch gefährdet sein könnten.

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Lorbeerkirsche in der Schweiz verboten

Der Kirschlorbeer, auch als Lorbeerkirsche bekannt, wird ab dem 1. September in der Schweiz verboten. Diese Pflanze, die in vielen deutschen Vorgärten zu finden ist, wird aufgrund ihrer invasiven Natur nicht mehr verkauft, verschenkt oder importiert.

Der Kirschlorbeer ist eine invasive Art

Neben dem Kirschlorbeer sind auch andere invasiv wachsende Pflanzen von diesem Verbot betroffen. Der Bundesrat der Schweiz hat diese Maßnahme ergriffen, um sicherzustellen, dass heimische Tier- und Pflanzenarten nicht verdrängt werden. Es wird gegen den Verkauf und die Vermehrung dieser invasiven Arten vorgegangen.

Hierzulande noch kein Verbot

In Deutschland gibt es noch keine Verbote für den Kirschlorbeer, den Schmetterlingsstrauch oder den Blauglockenbaum. Obwohl diese Pflanzen als potenziell invasiv gelten, werden sie derzeit nicht offiziell verboten. Es wird jedoch empfohlen, ihre Ausbreitung in der Natur zu überwachen, um mögliche Gefahren für heimische Arten zu verhindern.

Das Verbot des Kirschlorbeers in der Schweiz ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der heimischen Umwelt vor invasiven Arten. Obwohl es in Deutschland noch keine vergleichbaren Verbote gibt, sollten auch hier Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung potenziell gefährlicher Pflanzenarten zu kontrollieren. Der Umweltschutz muss an erster Stelle stehen, um die Artenvielfalt und das Ökosystem zu erhalten.