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Fernwärme-Transparenz: Kunden profitieren durch Preisvergleich

Neue Vergleichsplattform für Fernwärme: Was bringt das?

Verbraucher sollen ab April bundesweit die Preise für Fernwärme vergleichen können. Doch was soll das bringen?

Ab April sollen Immobilienbesitzer bundesweit die Preise für Fernwärme vergleichen können. Die Chefin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Kerstin Andreae, sagte dem digitalen Medienhaus Table.Media, etwa 150 Fernwärme-Unternehmen würden mitmachen. „Damit decken wir nahezu den ganzen Markt ab.“ An der Vergleichsplattform beteiligen sich demnach der Verband Kommunaler Unternehmen und die Arbeitsgemeinschaft Fernwärme.

Welchen Nutzen hat die Plattform?

Mit dem neuen Angebot reagieren die Verbände auf Kritik an den Fernwärme-Preisen, bei denen es große Unterschiede gibt, die für die Kunden nur schwer nachvollziehbar sind. „Wir wissen, dass es bei der Transparenz der Preise ein Problem gibt“, sagte Andreae. „Die Vergleichbarkeit ist schwierig. Das wird die Branche jetzt angehen.“ Auf der neuen Plattform sollen die Preise demnach in standardisierter Form hochgeladen werden, um sie besser vergleichen zu können.

Die Preise für Fernwärme sind anders als für andere Energieprodukte zuletzt weiter stark gestiegen. Während sich die Preise für Heizöl, Strom und Erdgas trotz weggefallener Preisbremsen und eines höheren CO₂-Preises im Januar verbilligten, war Fernwärme im Vergleich zum Vorjahresmonat 13,3 Prozent teurer, wie das Statistische Bundesamt vergangene Woche mitgeteilt hatte.

Wie können sich Verbraucher wehren?

Andreae hofft nun, dass das neue Angebot auch zu niedrigeren Kosten für die Verbraucher führt. Anders als bei Strom oder Gas können Fernwärmekunden den Anbieter nicht wechseln. „Transparenz und Vergleichbarkeit sind auf jeden Fall hilfreich“, sagte sie Table.Media.

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Sie ermutigte Verbraucher, sich gegen hohe Preise zu wehren: „Wer glaubt, zu viel zu zahlen, kann auch Einspruch erheben“, sagte die BDEW-Chefin. Die Versorger seien an eine „angemessene Preissetzung“ gebunden. „Die Kunden werden durch das bestehende Kartellrecht an der Stelle umfassend geschützt.“

Allerdings kommt es immer mal wieder vor, dass die Verbraucherzentralen und der Bundesverband Verbraucherzentralen (vzbv) juristische gegen Fernwärmelieferanten vorgehen. Das betrifft insbesondere intransparente Preisanpassungen. Haben Verbraucher das Gefühl, dass sie zu viel zahlen, die Preisanpassung zu hoch ausgefallen ist oder ihnen unerklärbare Zusatzkosten auferlegt werden, können sie künftig das Portalangebot nutzen und entsprechende Recherchen anstellen. Das kann ihnen beispielsweise helfen, der Preisanpassung zu widersprechen. Alternativ erhöht sich auch so die Chance, eher aus dem Versorgungsvertrag – der meist bis zu zehn Jahre läuft – auszutreten und sich nach einer alternativen, günstigeren und unabhängigeren Heizmethode umzuschauen.