Einige Städte schreiben beleuchtete Hausnummern vor. Andere legen sogar genaue Vorschriften fest, wie die Hausnummern an der Fassade angebracht werden müssen. Bei Verstößen gegen die lokalen Vorschriften drohen Bußgelder.
Das Wichtigste im Überblick
Eine gut sichtbare Hausnummer kann im Notfall Leben retten. Vor allem in der Dunkelheit erleichtert sie Rettungskräften die Arbeit, da sie so ihren Einsatzort schneller finden können. Wie muss die Hausnummer genau aussehen? Was droht bei Verstößen?
Die Hausnummer im Gesetz
Eigentlich verpflichtet das Baugesetzbuch jeden Hauseigentümer zum Anbringen einer Hausnummer. „Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen“, heißt es dort in Paragraf 126, Absatz 3. Genauere Vorschriften zu Größe, Farbe, Material oder auch Beleuchtung der Nummer macht das Baugesetzbuch aber nicht und verweist stattdessen auf die „landesrechtlichen Vorschriften“. Das bedeutet, dass sowohl jede Gemeinde als auch Kommune festlegen kann, wie die Hausnummer auszusehen hat.
Vorschriften nicht einheitlich
Vor einem Hausbau sowie einem Umzug in eine andere Gemeinde sollte sich der Hauseigentümer daher bei der zuständigen Behörde über die Vorschriften informieren. Hierzu zählen
- die Größe,
- das Material,
- die Schriftart,
- die Farbe,
- der Befestigungsort,
- die Höhe
- sowie mögliche Verzierungen,
die das Hausnummernschild aufweisen muss.
Beleuchtete Hausnummern vielerorts vorgeschrieben
Einige Vorschriften von Kommunen sind noch detaillierter. So legt die Berliner Nummerierungsverordnung (NrVO) unter anderem fest, „dass die Grundstücksnummern während der Dunkelheit ausreichend beleuchtet“ sein müssen. Ähnliche Pflichten zur Beleuchtung der Hausnummern gibt es in Brandenburg und Hamburg.
Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hält eine solche Pflicht für sinnvoll. Allerdings empfiehlt sie nur den Kommunen, eine Pflicht zur Beleuchtung in die örtlichen Gemeindesatzungen aufzunehmen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich Ortsunkundige und vor allem Rettungskräfte auch nachts gut in der Straße orientieren können.
In Darmstadt darf das Schild beispielsweise „nicht durch Baulichkeiten oder Anpflanzungen verdeckt werden und ist in lesbarem Zustand zu erhalten“. So oder so ähnlich sind die Formulierungen in den meisten Gemeindesatzungen.
Nicht jede Vorschrift ist nachvollziehbar
Ist die Pflicht, seine Hausnummer nachts zu beleuchten noch nachvollziehbar und sinnvoll, sind einige Vorschriften nur schwer verständlich. Im nördlich von München gelegenen Unterschleißheim soll die Hausnummer beispielsweise mit weißer Schrift auf ein kobaltblaues emailliertes Eisenblechschild oder eine Glasnummernscheibe gedruckt sein, die 20 mal 25 Zentimeter groß sein und in maximal 2,50 Metern Höhe neben dem Hauseingang angebracht sein müssen.
„Sonst könnte sich ja jeder Hinz und Kunz hinhängen, was er will“, erklärt die Stadtverwaltung Unterschleißheim diese Regelung. Man könne natürlich niemandem verbieten, zusätzlich noch eine beleuchtete Hausnummer anzubringen, aber im Sinne eines einheitlichen Erscheinungsbildes müsse das blaue Schild auf jeden Fall vorhanden sein.
Auch andernorts gibt es sehr spezielle Regelungen: So dürfen in vielen Kommunen – beispielsweise in Darmstadt – den Hausnummern nur Großbuchstaben nachgestellt sein. Bei wem dann zum Beispiel eine „2a“ an der Fassade prangt, der riskiert ein Bußgeld. Genau andersherum ist es in Halle an der Saale. Hier müssen die Buchstaben laut der örtlichen Gefahrenabwehrverordnung kleingeschrieben werden.
Bei vorschriftswidrigen Hausnummern können Bußgelder drohen
Das Einhalten der Vorschriften wird aufgrund mangelnder Personalkapazität selten kontrolliert. Die meisten Kommunen werden nur tätig, wenn Hinweise aus der Bevölkerung eingehen. Verstöße sind jedoch nicht ganz günstig.
In Potsdam werden die Vorschriften (§ 6 der Stadtordnung) ernster genommen. Hier kontrollieren Stadtinspektoren deren Einhaltung. Bei vorschriftswidrigen Hausnummern wird direkt und ohne Vorwarnung ein Buß- oder Ordnungsgeld verhängt. Es kann zwischen fünf und 1.000 Euro liegen.
In der Stadt Landsberg im Saalekreis, Sachsen-Anhalt, wird für einen Verstoß gegen die Vorschrift ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro fällig – hierzu zählen auch eine „unzulässige Schrift oder Buchstaben“.
Ist Ihre Hausnummer vorschriftsmäßig?
Wie detailliert die lokalen Vorschriften ausfallen, ist sehr unterschiedlich. So enge Grenzen wie in Unterschleißheim sind eher selten. Fast überall gibt es aber eindeutige Vorschriften zur Sichtbarkeit, Größe, Strichbreite und zum Material der Hausnummer. In den seltensten Fällen beschränkt sich die Gemeindesatzung auf allgemeine Richtlinien, nach denen die Nummer lediglich „vom öffentlichen Verkehrsweg aus gut sichtbar und angemessen groß“ sein muss.
Welche Vorschriften in Ihrer Kommune gelten, können Sie bei der Stadtverwaltung erfragen. Fast alle Gemeindesatzungen sehen zudem die Möglichkeit vor, sich eine womöglich schon vorhandene Hausnummer, die von den Vorschriften abweicht, nachträglich genehmigen zu lassen. Das wiederum ist allerdings meist mit Gebühren verbunden.