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Rollensprung: Vom vermeintlichen Wassersparen zur hohen Rechnung durch defekten Wasserzähler

In Deutschland müssen Wasserzähler geeicht sein. Dennoch kommt es gelegentlich zu Messdifferenzen – und die können ins Geld gehen.

Das Wichtigste im Überblick


Ist Ihre Wasserrechnung auf einmal ungewöhnlich hoch? Dann kann es daran liegen, dass der Wasserzähler nicht richtig funktioniert. Was sind die Ursachen? Und wie können Sie kontrollieren, ob Ihr Wasserverbrauch korrekt gemessen wird?

Das MDR-Magazin „Umschau“ berichtet über einen Haushalt, bei dem der jährliche Wasserverbrauch von 39 Kubikmetern im Jahr 2021 auf 70 Kubikmeter im Jahr 2022 und sogar 1.158 Kubikmeter im Jahr 2023 stieg. Und das bei nahezu gleichbleibenden Gewohnheiten in puncto Wasserverbrauch. Steckt ein verborgenes Leck oder ein Rohrbruch hinter dem starken Anstieg?

Der Experte vermutet, dass die Differenz zwischen den Jahren 2022 und 23 durch einen Rollensprung verursacht wurde.

Extrem hohe Wasserrechnung

Ein Kubikmeter Wasser kostet durchschnittlich 2 Euro. Durch einen Rollensprung kann es daher schnell zu Mehrkosten im vierstelligen Bereich kommen – wie im oben genannten Beispiel.

Was ist ein Rollensprung?

Rollensprünge sind nicht unbekannt. Sie kommen meist bei sogenannten Flügelradzählern vor – diese Modelle werden am häufigsten für die Verbrauchsmessung verwendet. Diese sind mit einem Rollenzählwerk ausgestattet, das den Wasserdurchfluss anzeigt. Die Räder sind mit den Ziffern 0 bis 9 beschriftet und so konzipiert, dass sich jeweils nur ein Rad dreht. Außer beim Umschalten einer Dezimalstelle – also von 9 auf 10 beziehungsweise 0. Dann dreht sich das eine und das vor ihm liegende Rad.

Nun kann es vorkommen, dass sich ein Rad dreht und dabei das vor ihm liegende mit sich zieht – obwohl noch keine Dezimalstelle überschritten wurde. Mögliche Ursachen können Schmutzpartikel, Druckschwankungen im Wassernetz, Produktionsfehler, Luftblasen oder auch Erschütterungen sein. Die Folge ist dennoch dieselbe: Der angezeigte Wasserverbrauch ist nicht korrekt und liegt deutlich über dem normalen beziehungsweise tatsächlichen.

Sollten Sie derartige Unstimmigkeiten feststellen, kontaktieren Sie am besten umgehend einen Fachbetrieb. Dieser kann die Gründe für den ungewöhnlich hohen Wasserverbrauch suchen – denn neben einem Rollensprung kann auch ein Rohrbruch dahinterstecken.

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Wasserzähler überprüfen

Wenn Sie die Funktionsfähigkeit Ihres Wasserzählers überprüfen möchten, benötigen Sie:

  • einen 10-Liter-Eimer inklusive Markierung
  • Stift und Zettel

Gehen Sie nun wie folgt vor:

  • Notieren Sie sich den Wasserzählerstand vollständig bis auf die letzte Kommastelle.
  • Stellen Sie den Eimer in die Dusche oder das Spülbecken. Er sollte gerade stehen, damit die Werte nicht verfälscht werden.
  • Füllen Sie den Eimer bis zur Markierung (10 Liter) mit kaltem Wasser.
  • Wiederholen Sie den Vorgang fünfmal.
    (Tipp: Das Wasser können Sie zum Blumengießen oder Putzen verwenden.)
  • Sie müssten demnach nun 50 Liter Wasser verbraucht haben.
  • Kontrollieren Sie die Anzeige auf Ihrer Wasseruhr. Diese müsste nun einen Verbrauch von 50 Litern anzeigen.

Die Verkehrsfehlergrenze eines Kaltwasserzählers liegt bei +/- 10 Prozent. Und auch bei der Messung kann es zu Fehlern kommen, die jedoch eher im kleinen Bereich liegen sollten. Ihr Wasserzähler läuft korrekt, wenn die Differenz zwischen Anzeige und Messung zwischen 48 und 52 Litern liegt.

Darüber hinaus bleibt Ihnen nur die regelmäßige Kontrolle des Wasserzählers, um einen Rollensprung frühzeitig zu erkennen.

Wichtig

Gemäß der § 34 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 7 Nr. 5.5.1 Mess- und Eichverordnung (MessEV) beträgt die Eichgültigkeit für Wasserzähler sechs Jahre. Nach Ablauf der Frist darf der Wasserzähler nicht mehr verwendet, muss also ausgetauscht werden.

Wer muss sich um den defekten Wasserzähler kümmern?

Gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) muss der Wasserversorger sicherstellen, dass der Wasserabnehmer auch die Wassermenge erhält (und bezahlen muss), die er verbraucht (§ 35 Abs. 1 AVBWasserV). Zugleich ist der Wasserversorger für den Einbau und den Austausch der Wasseruhr verantwortlich.