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Effiziente Energieversorgung: Zählerstand für Gas und Fernwärme am 31. März erfassen

Der 31. März 2024 ist ein wichtiger Tag für Haushalte, die mit Gas heizen und kochen oder mit Fernwärme heizen. Denn ab dann geht es um viel Geld.

Sie heizen oder kochen mit Gas? Oder ist Ihr Haushalt an das Fernwärmenetz angeschlossen? Dann sollten Sie sich dringend den Zählerstand Ihres Gaszählers beziehungsweise Ihres Fernwärmezählers notieren. Grund ist nicht etwa die Zeitumstellung oder das Ende der Heizsaison.

Fakten zum Mehrwertsteueranstieg

Ab dem 1. April 2024 steigt die Mehrwertsteuer bei Erdgas und Fernwärme auf 19 Prozent. Seit Oktober 2022 (rückwirkend) galt ein verringerter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Durch die Reduzierung sollte die finanzielle Mehrbelastung der Bürger – bedingt durch den Ukraine-Krieg sowie die Inflation – verringert werden.

Wenn Sie also Fernwärme oder Gas beziehen, notieren Sie sich jetzt den Zählerstand, um sicherzustellen, dass Ihr Versorger die Kosten für die Heizsaison korrekt abrechnet. Zum einen kann es vorkommen, dass er versehentlich bereits ab dem 1. Januar den normalen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent anwendet. Zum anderen kann er die Erhöhung übersehen und Ihnen den verringerten Mehrwertsteuersatz auch weiterhin noch in Rechnung stellen. Das mag auf den ersten Blick zwar gut klingen. Wird der Fehler jedoch erkannt und korrigiert, droht eine hohe Nachzahlung.

Hunderte Euro Nachzahlung möglich

Für ein Einfamilienhaus, das mit Gas beheizt wird, zahlt man durchschnittlich 2.800 Euro pro Jahr (bei 23.000 kWh und 12 Cent/kWh). 7 Prozent Mehrwertsteuer sind hier 196 Euro und bereits im Gesamtpreis enthalten. Würde auf den Verbrauch die 19-prozentige Mehrwertsteuer erhoben werden, wären es 494,76 Euro. Bei einer fehlerhaften Berechnung müsste der Haushalt demnach etwa 298,76 Euro nachzahlen.

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Abrechnung unbedingt kontrollieren

Sobald Sie also Ihre nächste Gas- oder Fernwärmeabrechnung erhalten, kontrollieren Sie die angegebenen Zahlen. Haben Sie den Verdacht, dass die Abrechnung fehlerhaft ist, können Sie sich unter anderem an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes wenden.