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Balkonkraftwerk: Solarenergie für Mietwohnungen – alles, was Sie wissen müssen

Mit einem Balkonkraftwerk können Mieter ihre Stromkosten senken. Dafür sollten sie jedoch vorab mit ihrem Vermieter sprechen. Worauf es ankommt.

In Baumärkten, Supermärkten und zahlreichen Onlineshops werden inzwischen Balkonkraftwerke angeboten. Durch die hohe Verfügbarkeit, leichte Inbetriebnahme und geringen Anschaffungskosten werden die Energiewunder auch für Mieter immer attraktiver.

Allerdings lohnen Balkonkraftwerke nicht für jeden. Und unter Umständen brauchen Sie die Genehmigung Ihres Vermieters. Alles, was Mieter wissen müssen – von Genehmigung bis Verbot und Zuverdienst – erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist ein Balkonkraftwerk?

  • Balkonkraftwerke, auch Mini-Photovoltaik-Anlage (Mini-PV-Anlage) genannt, sind kleine Stecker-Solargeräte, die in geringen Mengen Strom produzieren. Die angeschlossenen Solarmodule werden dafür lediglich am Balkon montiert. Somit eignen sie sich auch für diejenigen, bei denen eine Dachmontage der Paneele nicht möglich ist.
  • Ein Balkonkraftwerk besteht aus mindestens einem PV-Modul, einem Wechselrichter sowie einem Anschlusskabel (Schuko- oder Wielandstecker)
  • Mini-PV-Anlagen lassen sich sowohl am Balkongeländer als auch auf einem Garagen- oder Carportdach montieren. Wichtig ist die Ausrichtung. Idealerweise liegt der Neigungswinkel bei über 30 Grad; die Ausrichtung ist gen Süden – alternativ auch gen Osten oder Westen möglich.
  • Die Anschaffungskosten liegen bei 400 bis 1.300 Euro für eine komplette Anlage (PV-Modul, Wechselrichter, Anschlusskabel, Montagezubehör). Je höher die Leistung (Wattzahl), desto teurer ist das Balkonkraftwerk. Aber auch die Qualität erhöht die Anschaffungskosten. Wiederum sind qualitativ hochwertige Produkte langlebiger und weniger anfällig für Schäden.

Ist ein Balkonkraftwerk für eine Mietwohnung geeignet?

Wenn es bei Ihnen eine Möglichkeit gibt, die PV-Module sicher aufzuhängen und sinnvoll auszurichten (Neigungswinkel, Himmelsrichtung), könnte sich ein Balkonkraftwerk eignen.

Darf ich als Mieter ein Balkonkraftwerk betreiben?

Mieter haben keinen Anspruch darauf, ein Balkonkraftwerk zu betreiben. Allerdings müssen Vermieter auch nicht immer über die Anlage informiert werden.

„Wird die Anlage an der Balkonbrüstung, an der Außenwand oder auf dem Dach montiert, handelt es sich um eine bauliche Veränderung. Hier ist zweifelsfrei die Zustimmung des Vermieters […] erforderlich“, erklärt Sükrü Sekeryemez, Rechtsanwalt bei rightmart Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, gegenüber „Haufe.de“.

Und: Wenn für den Betrieb des Balkonkraftwerks eine neue Steckdose installiert werden muss, ist ebenfalls die Genehmigung des Vermieters nötig.

Was passiert, wenn ich mit meiner PV-Anlage mehr Strom produziere, als ich brauche?

Wichtig: Aktuell gilt noch eine Einspeise-Limitierung von 600 Watt. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wie viele Balkonkraftwerke darf ich als Mieter betreiben?

Aktuell dürfen maximal 600 Watt ins Stromnetz eingespeist werden (siehe Norm VDE-AR-N 4105). Diese Vorgabe bezieht sich doch auf einen Stromzähler. Das heißt: Verfügen Sie über mehrere Stromzähler – also pro Wechselrichter einen – können Sie theoretisch auch mehr Solarenergie in das öffentliche Netz einspeisen.

Ist ein Balkonkraftwerk eine bauliche Veränderung?

Bei der Montage eines Balkonkraftwerks am Balkon kann es sich um eine dauerhafte Änderung des äußeren Erscheinungsbildes der Immobilie handeln. Allerdings entschieden viele Gerichte, dass Vermieter eine PV-Anlage dennoch nicht verbieten darf. Sicher ist, wer sich vorher mit dem Vermieter abstimmt. So vermeiden Sie auch eine anschließende Demontage.

Fazit

In einer Mietwohnung darf in der Regel ein Balkonkraftwerk genutzt werden. Wichtig ist, dass durch die Montage und Inbetriebnahme die bauliche Substanz nicht beschädigt wird. Zudem sollten Mieter den Vermieter stets vorab über ihr Vorhaben aufklären, um Ärger zu vermeiden. Auch ein Blick in die Hausordnung oder den Mietvertrag kann sich lohnen.