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Das Notwegerecht: Rechte und Pflichten für Gartenbesitzer und Eigentümer

Wenn der Nachbar über das Grundstück läuft: Darf er das?

Sie möchten endlich in Ihrem Garten die Ruhe genießen und sich vom Tag erholen, doch Ihr Nachbar läuft ständig über Ihr Grundstück? Darf er das? Ja!

Wenn andere Tag und Nacht über das eigene Grundstück gehen dürfen, bereitet das Hauseigentümern und Hobbygärtnern wenig Freude. Schließlich ist es ihr Eigentum und sie möchten die Ruhe genießen, ohne dabei von anderen gestört zu werden. Doch die Richter am Landgericht Lübeck unterstützen dieses Anliegen nur bedingt. Sie sagen, dass Nachbarn durchaus über ein fremdes Grundstück laufen dürfen. Zumindest in bestimmten Fällen.

Worum geht es konkret?

In dem verhandelten Fall geht es um die angrenzenden Gartengrundstücke einer Frau und eines Mannes. Der Garten des Mannes liegt etwas abgelegen. Er hat keine direkte Verbindung zur öffentlichen Straße – es handelt sich also um ein sogenanntes Hinterlandquartier. Um zu seinem Grundstück zu gelangen, musste der Mann über das der Nachbarin gehen. Dabei nutzte er einen Wirtschaftsweg, der sich durch die Laufpfade der Hinterlandquartiersbesitzer quasi historisch gebildet hatte.

Gebühr für die Wegenutzung möglich

Die Nutzung des Trampelpfads störte die Gartenbesitzerin jedoch so sehr, dass sie den Weg mit Pflastersteinen blockierte. Sodann konnte der Mann ihn nicht mehr nutzen, um Gartengeräte wie Rasenmäher und Mülltonnen zu seiner Gartenparzelle zu transportieren oder wegzubringen. Er klagte daraufhin und bekam von den Richtern am Landgericht Lübeck recht (siehe Urteil vom 18.8.2023, AZ: 3 O 309/22; nicht rechtskräftig). Die Richter räumten ihm damit ein sogenanntes Notwegerecht ein.

Da der Mann keine Verbindung zur Straße hat und ihm lediglich der Wirtschaftsweg bleibt, muss die Frau ihm den Durchgang gewähren. Allerdings kann sie für das Betreten Geld verlangen (siehe § 917 Abs. 2 BGB). Ob die Frau von ihrem Nachbarn nun auch eine sogenannte Geldrente zur Entschädigung verlangen kann, haben die Richter in dem vorliegenden Fall nicht entschieden.

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Haben Sie sich nicht auch schon einmal darüber geärgert, wenn der Nachbar einfach über Ihr Grundstück läuft, ohne zu fragen? Es ist nicht nur unhöflich, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen haben. Doch wie ist die rechtliche Lage tatsächlich?

Wenn es um das Betreten des Grundstücks anderer Personen geht, gibt es gewisse Regeln, an die sich Nachbarn halten müssen. Selbst wenn der Weg über das fremde Grundstück kürzer oder bequemer ist, darf man nicht einfach ungefragt darüber laufen. Es sei denn, es liegt ein besonderer Fall vor, wie im Urteil des Landgerichts Lübeck beschrieben.

In dem verhandelten Fall ging es um die Nutzung eines Wirtschaftsweges, der die einzige Verbindung zum Grundstück eines Mannes bildete. Da er keine direkte Anbindung an die öffentliche Straße hatte, musste er den Weg über das Grundstück seiner Nachbarin nehmen. Diese fühlte sich gestört und blockierte den Weg, was letztendlich zur Klage des Mannes führte.

Die Richter entschieden, dass der Mann ein Notwegerecht besitzt, was ihm das Recht einräumt, den Weg über das Grundstück der Frau zu nutzen. Allerdings kann die Frau eine Gebühr für die Nutzung verlangen, da sie durch das Betreten ihres Grundstücks beeinträchtigt wird. Ob sie zusätzlich eine Geldrente zur Entschädigung fordern kann, bleibt jedoch unklar.

Insgesamt zeigt dieser Fall, dass Nachbarn unter bestimmten Umständen über das Grundstück des anderen laufen dürfen. Es kommt jedoch immer auf den konkreten Fall an und sollte im Zweifelsfall rechtlich geklärt werden. Respekt und Rücksichtnahme sind jedoch immer angebracht, um Streitigkeiten zu vermeiden.