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EU-Wettbewerbskommission untersucht Alphabet, Apple und Meta

EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Alphabet, Apple und Meta

Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen die Internetriesen Alphabet, Apple und Meta eröffnet. Stellt Brüssel Verstöße fest, drohen den Konzernen Milliardenstrafen.

Die EU-Kommission hat ein Wettbewerbsverfahren gegen die Google-Mutter Alphabet, den iPhone-Hersteller Apple und den Facebook-Mutterkonzern Meta eröffnet. Vermutungen aus Brüssel zufolge unternehmen die Konzerne nicht genug, um sich an die Vorgaben aus dem neuen Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA) zu halten, wie die Kommission mitteilte.

Mit dem Gesetz will die EU die Marktmacht der Digitalkonzerne beschränken, bei Verstößen drohen ihnen Strafen in Milliardenhöhe.

EU-Kommission hilft bei Anpassungen

Seit Inkrafttreten des Gesetzes Anfang März hätten die Konzerne bereits Änderungen angekündigt, betonte EU-Digitalkommissar Thierry Breton. „Wir sind jedoch nicht überzeugt, dass die von Alphabet, Apple und Meta vorgeschlagenen Lösungen ihren Verpflichtungen gerecht werden“, erklärte er. Die Kommission sei „seit Monaten“ in Gesprächen mit den Unternehmen, um ihnen bei der Anpassung an die neuen Regeln zu helfen.

Die Wettbewerbshüter untersuchen unter anderem, ob Alphabet in der Ergebnisliste der Google-Suchmaschine eigenen Diensten wie Google Maps oder Google Shopping einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschafft. Im Fall von Apple meldete die Kommission Bedenken an, weil iPhone-Nutzerinnen und -Nutzer vorinstallierte Apps teils nicht löschen können und einige Voreinstellungen auf ihren Handys nicht ändern können.

Alphabet und Apple wird zudem vorgeworfen, App-Entwickler indirekt zur Nutzung ihrer hauseigenen App Stores zu zwingen. Auf Handys mit dem Alphabet-Betriebssystem Android ist das der Google Play Store, auf iPhones ist Apples App Store vorinstalliert. Den Vorwürfen zufolge hindern die Konzerne andere Anbieter etwa daran, über Preise zu informieren oder Verträge abzuschließen, ohne den jeweiligen App-Store zu nutzen.

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Nutzer werden zur Weitergabe von Daten gezwungen

In den Ermittlungen zum Meta-Konzern geht es um ein viel kritisiertes Bezahlmodell für die Plattformen Facebook und Instagram: Nutzende können eine monatliche Gebühr von mindestens 9,99 Euro zahlen, wenn sie keine Werbung mehr sehen wollen. Nur wer personalisierte Anzeigen akzeptiert, kann die Plattformen weiter gratis verwenden. Die EU-Kommission vermutet, dass die Nutzenden so indirekt zur Weitergabe ihrer Daten gezwungen werden.

Mit dem Gesetz für digitale Märkte will die EU die Marktmacht sogenannter Gatekeeper – also Torwächter – des Internets einschränken. Die verschärften Regeln gelten seit Anfang März für die Google-Mutter Alphabet, Amazon, Apple, die TikTok-Mutter Bytedance, Meta und Microsoft. Stellt die Kommission in ihren Untersuchungen Verstöße gegen das neue Gesetz fest, drohen den Konzernen Strafen in Höhe von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes.

Fazit: Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen die Internetriesen Alphabet, Apple und Meta eröffnet, um mögliche Verstöße gegen das Gesetz für digitale Märkte zu prüfen. Sollten die Konzerne gegen die Vorgaben verstoßen, drohen ihnen hohe Strafen. Die Kommission steht im Dialog mit den Unternehmen, um notwendige Anpassungen zu unterstützen und die Marktmacht der Digitalkonzerne einzuschränken.