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Revolutionäre Neuerung: Wärmepumpen direkt an der Grundstücksgrenze laut neuer Bauordnung

Ende der Lärmschutzmaßnahmen für Wärmepumpen?

Wärmepumpen verursachen Lärm, deswegen müssen bestimmte Vorschriften eingehalten werden. Doch diese Schutzmaßnahme soll nun beendet werden.

Zugunsten der Energiewende

Besitzer von Wärmepumpen müssen mit einem Bußgeld oder einem Abriss der Heizanlage rechnen, wenn sie zu dicht an der Grundstücksgrenze steht. Durch die Vorschriften sollen vor allem die Nachbarschaft, aber auch die Allgemeinheit vor einer möglichen Lärmbelästigung durch die Anlage geschützt werden. Diese Schutzmaßnahme kann nun hinfällig sein, da eine Überarbeitung der Bauordnung geplant ist.

Abstandsregel zum Nachbarn hinfällig?

Einige Bundesländer verzichten bereits auf die Abstandsregel zum Nachbargrundstück. Darunter Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Abstandsregel auch zur Belüftung der Wärmepumpe dient und somit wichtig ist, um die Effizienz des Gerätes zu gewährleisten.

Änderungen auch bei Solaranlagen

Neben der Abstandsregel für Wärmepumpen soll auch die Abstandregel für Photovoltaikanlagen bei Doppel- und Reihenhäusern wegfallen. Die Module könnten demnach künftig direkt an die Brandwand gebaut werden. Der Sicherheitsabstand von 1,25 Metern wäre damit hinfällig.

Wärmepumpen sind eine effiziente Möglichkeit, um Wohnungen und Häuser zu heizen, jedoch geht damit auch eine gewisse Lärmbelästigung einher. Bisher gab es Vorschriften, die den Bau von Wärmepumpen in der Nähe von Grundstücksgrenzen regelten. Diese Maßnahmen sollten sicherstellen, dass die Nachbarn vor zu lauter Geräuschentwicklung geschützt werden. Doch nun scheint sich dies zu ändern.

Die Bauordnungen einiger Länder, wie beispielsweise Thüringen, planen eine Überarbeitung, die es ermöglichen soll, Wärmepumpen näher an der Grundstücksgrenze zu platzieren. Dadurch könnte die Lärmbelastung für die Nachbarschaft erhöht werden, da die Anlagen weniger Abstand halten müssten.

Es gibt bereits Bundesländer, die auf die Abstandsregelung verzichten, solange bestimmte Lautstärke-Grenzwerte eingehalten werden. Dies betrifft beispielsweise Baden-Württemberg, Bremen und Nordrhein-Westfalen. Jedoch ist es wichtig zu beachten, dass der Abstand nicht nur dem Lärmschutz dient, sondern auch die Belüftung der Wärmepumpe gewährleistet.

Neben den Regelungen für Wärmepumpen sollen auch die Abstandsregelungen für Photovoltaikanlagen geändert werden. Dies könnte zu direkten Auswirkungen auf die Energiewende und die effiziente Nutzung erneuerbarer Energien führen.

Es bleibt abzuwarten, wie die neuen Gesetze und Verordnungen in Bezug auf den Bau von Wärmepumpen und Solaranlagen in Deutschland aussehen werden. Es ist wichtig, dass sowohl der Umweltschutz als auch der Lärmschutz in Einklang gebracht werden, um die Akzeptanz und Effizienz dieser nachhaltigen Energiequellen zu gewährleisten.

Revolutionäre Neuerung: Wärmepumpen direkt an der Grundstücksgrenze laut neuer Bauordnung