Viele mögen es, wenn ihr Balkon bepflanzt ist
Viele Menschen lieben es, ihren Balkon mit Pflanzen zu verschönern. Es schafft eine gemütliche Atmosphäre und bringt die Natur direkt nach Hause. Doch bei der Bepflanzung gibt es einige Dinge zu beachten, besonders für Mieter. Denn nicht alles, was gefällt, ist auch erlaubt. Was sollten Mieter also bedenken, wenn es um die Bepflanzung ihres Balkons geht?
Grundsätzlich ist die Bepflanzung des Balkons nur erlaubt, wenn sie das Erscheinungsbild des Gebäudes optisch nicht beeinträchtigt und keine baulichen Veränderungen vornimmt. Sollten die Pflanzen beispielsweise die Hausfassade beschädigen oder das Aussehen der Immobilie stark verändern, kann der Vermieter die Bepflanzung verbieten.
Mehrere Gerichte haben bereits über die Balkon-Bepflanzung von Mietwohnungen entschieden. Drei Pflanzen standen dabei besonders im Fokus, um die Rechte von Mietern und Vermietern abzuwägen.
Info
Ob bestimmte Pflanzen auf dem Balkon erlaubt sind, hängt vom Einzelfall und der jeweiligen Situation ab. Am besten ist es, vor der Begrünung des Balkons den Vermieter zu konsultieren, um zu erfahren, was erlaubt ist und was vermieden werden sollte.
Ahornbaum
Die Pflanzung eines Ahornbaums auf dem Balkon wurde vom Landgericht München I verboten. In einem Fall bahnten sich die Wurzeln des Baums durch den verrottenden Pflanzentopf und beschädigten den Balkonboden. Die Bausubstanz wurde dadurch gefährdet, und der Baum drohte umzukippen, was eine Gefahr für Passanten darstellte. Der Mieter musste den Ahornbaum daher entfernen.
Es ist auch wichtig, vor der Platzierung von Bäumen auf dem Balkon Rücksprache mit dem Vermieter zu halten. Zu schwere Bäume können statische Probleme verursachen und sogar den Balkon zum Einsturz bringen. Außerdem können große Bäume die Sicht der Nachbarn behindern und für Unmut sorgen.
Efeu und Wilder Wein
Efeu ist zwar beliebt als Balkonpflanze, jedoch muss darauf geachtet werden, dass er genügend Rankgitter zum Wachsen hat. Wenn nicht, neigt er dazu, am Mauerwerk zu wuchern, was nicht erlaubt ist. Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg hat entschieden, dass Efeu daher nicht für den Balkon geeignet ist. Gleiches gilt für Wilden Wein.
Es ist also wichtig, bei der Bepflanzung des Balkons die Regeln und Vorschriften zu beachten, um Ärger mit dem Vermieter zu vermeiden. Im Zweifelsfall sollte immer vorher nachgefragt werden, um auf der sicheren Seite zu sein und eine schöne, aber dennoch erlaubte, grüne Oase auf dem Balkon zu schaffen.