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Wann ist das Aufstellen von Vogelhäusern im Garten und auf dem Balkon verboten?

Mit einem Vogelhäuschen unterstützen Sie nicht nur die Vögel bei der Nahrungssuche. Sie erfahren auch, welche sich in Ihrem Garten aufhalten. Darf etwas so Schönes etwa verboten werden?

Der Andrang an einem Vogelhäuschen ist oft sehr groß. Vor allem Spatzen und Meisen holen sich hier gerne ihre Nahrung. Eine hohe Frequentierung kann jedoch ziemlich viel Lärm und Dreck verursachen, wodurch sich Nachbarn gestört fühlen könnten. Dürfen sie daher verbieten, dass Sie ein Vogelhäuschen in Ihrem Garten aufstellen oder auf Ihren Balkon hängen?

Vogelhaus im Garten

In Deutschland gibt es kein bundesweites Gesetz, das das Füttern von wilden Vögeln im Garten verbietet. Das Futterhaus zumindest im eigenen Garten ist demnach erlaubt. Wichtig ist, dass das Futterhaus zentral im Garten steht. Denn die darin angebotenen Samen, Nüsse und Co. dürfen beim Herumwuseln der Vögel nicht auf dem Nachbargrundstück landen und es verschmutzen. Andernfalls kann der Nachbar Unterlassung beantragen.

Wichtig ist auch: In einigen Städten ist das Füttern von Tauben allgemein laut Stadtordnung verboten. Dazu zählen beispielsweise München, Stuttgart und Köln. Es gibt zwar ein Gutachten, welches das Verbot für rechtswidrig erklärt. Dennoch sind in den meisten Stadtordnungen noch immer entsprechende Vermerke enthalten.

Eine weitere Ausnahme gilt für Futterhäuschen im Gemeinschaftsgarten. Hier gelten dieselben Regeln wie beim Füttern auf dem Balkon.

Vogelhaus auf dem Balkon

Zwar dürfen Mieter bis zu einem gewissen Maße Vögel auf ihrem Balkon füttern (siehe Urteil des Landgerichts Berlin; AZ: 65 S 540/09). Wird der Nachbar jedoch durch Vogelkot auf dem eigenen Balkon sowie das Vogelgezwitscher (Lärm) zu stark beeinträchtigt, kann der Vermieter die Fütterung verbieten. Das bedeutet, dass nicht nur das Vogelhaus entfernt werden muss. Auch die Fütterung an sich ist dann nicht mehr gestattet.

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Allerdings: Viele Gerichte sehen eine starke Beeinträchtigung nur dann als gegeben, wenn es sich bei den Vögeln um größere Tiere wie beispielsweise Tauben handelt. Denn von ihrem Kot kann eine Gesundheitsgefahr ausgehen (Wie gefährlich Taubenkot ist, erfahren Sie hier). Auch können ihre Exkremente Material beschädigen. Bei Spatzen- oder Meisendreck ist das eher nicht der Fall.

Und: Ist die Taubenfütterung von der kommunalen oder städtischen Ordnung an sich verboten, sollten sich auch Mieter hieran halten.

Tipp: Wenn Sie Ärger vermeiden und Tauben nicht anlocken wollen, sollten Sie ein Vogelhäuschen für Ihren Balkon wählen, in das nur kleinere Vögel hineinfliegen können.

Fazit

Es ist grundsätzlich erlaubt, ein Vogelhäuschen im eigenen Garten oder auf dem Balkon aufzustellen und Vögel zu füttern. Allerdings sollten dabei die Regeln und Vorschriften der jeweiligen Stadtordnungen beachtet werden, um Streitigkeiten mit Nachbarn oder Vermietern zu vermeiden. Durch die Wahl eines geeigneten Standorts und die richtige Auswahl des Vogelhauses kann man sicherstellen, dass die gefiederten Besucher ohne Beeinträchtigungen für die Umgebung versorgt werden.