Nachrichten | News und informative Beiträge

Wenn der Nachbar die Hecke über die Grenze wuchern lässt: Welche Strafe droht?

Hecken sollten regelmäßig geschnitten werden. Das fördert ihr Wachstum, unterstützt ihre Gesundheit und ist gut für den nachbarschaftlichen Frieden.

Das Wichtigste im Überblick


Zu einem ordentlichen, gepflegten Garten gehört auch ein akkurater Heckenschnitt. Wenn Ihrem Nachbarn der Zustand seiner Hecke egal ist und sie wild über die Grundstücksgrenze wuchert – Sie das aber stört: Dürfen Sie dann selbst Hand anlegen und die Sträucher Ihres Nachbarn schneiden?

Wann darf man Hecken schneiden?

Hecken, Gebüsche, Sträucher, Gehölze, Bäume und Schilf dürfen Sie nicht das ganze Jahr über radikal kürzen, roden oder gar entfernen. Dies ist gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nur vom 1. Oktober bis zum 29. Februar erlaubt.

Zwischen dem 1. März und dem 30. September sind derartige Arbeiten – zum Schutze der Brut- und Niststätte zahlreicher Vogel-, Insekten- und anderer Tierarten – nicht gestattet. Lediglich einen Pflegeschnitt können Sie innerhalb dieses Zeitraumes durchführen. Auch wenn Äste und Co. abbrechen und beim Herunterfallen Personen gefährden oder Autos beschädigen könnten, ist ein Rückschnitt ausnahmsweise gestattet. Achten Sie aber vorher unbedingt darauf, dass in der Hecke, dem Strauch oder Gehölz keine Tiere nisten oder brüten.

Wenn Sie gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen, droht Ihnen je nach Umfang und Ausmaß der Arbeiten sowie Größe der Gewächse ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.

Wie hoch dürfen Hecken, Sträucher, Gehölze, Bäume und Co. maximal sein?

Je nach Bundesland dürfen Hecken, die die Grundstücksgrenze markieren, eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Die rechtlichen Anforderungen zum Sichtschutz lauten wie folgt:

  • Hecken, Sträucher, Gehölze, Bäume und Co., die bis zu 75 Zentimeter an der Grundstücksgrenze stehen, dürfen nicht höher als 151 Zentimeter sein.
  • Hecken, Sträucher, Gehölze, Bäume und Co., die bis zu 100 Zentimeter an der Grundstücksgrenze stehen, dürfen nicht höher als 300 Zentimeter sein.
  • Hecken, Sträucher, Gehölze, Bäume und Co., die bis zu 125 Zentimeter an der Grundstücksgrenze stehen, dürfen nicht höher als 200 Zentimeter wachsen.

Diese Maße müssen sowohl Sie als auch Ihr Nachbar einhalten. Andernfalls kann gegen den Verstoß geklagt werden.

Was ist, wenn der Nachbar sich weigert, die Hecke zu schneiden?

Wenn die Pflanzen Ihres Nachbarn zu hoch sind oder zu weit auf Ihr Grundstück ragen, sollten Sie ihn bitten, sie zurückzuschneiden. Dazu ist er als Besitzer der Pflanzen beziehungsweise Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Pflanzen wachsen, verpflichtet. Weigert sich Ihr Nachbar, können Sie die überstehenden Zweige selbst anschneiden (§ 910 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Informieren Sie Ihren Nachbarn aber vorab über Ihre Pläne.

Siehe auch  Ein tropfender Wasserhahn am Gewinde: Schritt-für-Schritt Anleitung zur korrekten Reparatur

Kann Ihr Nachbar den Heckenschnitt verlangen?

Ja. Der Grundstückseigentümer, auf dem die Hecke wächst, ist dazu verpflichtet, die Hecke zu schneiden. Vor allem auf Verlangen der Nachbarn, auf deren Grundstücke die Pflanzen hinüberragen oder einen nicht duldbaren Schattenwurf haben. (Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.)

Aber: Wenn die Hecken, Sträucher, Gehölze und anderen Gewächse bereits seit über fünf Jahren über die Grundstücksgrenze wachsen und beide Nachbarn den Wildwuchs dulden, verjährt der Rückschnittanspruch. Der Eigentümer der Gewächse kann dann nicht mehr dazu verpflichtet werden, die Pflanzen zu stutzen. Die Verjährungsfrist liegt bei etwa fünf Jahren.

Was ist, wenn der Nachbar unerlaubt Ihre Hecke schneidet?

Wenn Ihr Nachbar einfach so die zu ihm herüber wachsenden Äste und Zweige Ihrer Hecke schneidet, ohne dass die „Wurzeln oder die Zweige die Benutzung seines Grundstücks beeinträchtigen“, verstößt er gegen § 910 Abs. 2 BGB. Hat er Sie darüber hinaus noch nicht einmal über seine Pläne informiert, begeht Ihr Nachbar Sachbeschädigung gemäß § 823 Absatz 1 BGB. Gemäß § 823 BGB ist er dann zum Schadenersatz verpflichtet.

Reine Form- oder Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt. Wie es der Name sagt, dienen Formschnitte zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Form. Weggeschnitten werden dürfen nur die Zuwächse der Pflanze, herausragende Zweige und Blätter. Pflegeschnitte sind Formschnitten ähnlich. Auch hier führen Sie nur im äußeren Bereich korrigierende Schnitte durch. Sie verfolgen damit das Ziel, dass die Hecke an allen Stellen genügend Luft und Licht bekommt, damit neue Blätter und Zweige austreiben und sie dicht nachwächst.

Auf Tiere, die in der Hecke leben, müssen Sie bei Form- und Pflegeschnitten Rücksicht nehmen. Das mehrjährige Holz des Heckenstammes dürfen Sie bei beiden Schnittformen nicht beschädigen.