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Baden-Württemberg: Im Spiegel des WELT-Autors Broder

Der Streit um eine abgesagte Veranstaltung in der Landesvertretung Baden-Württemberg wurde vor Gericht beigelegt. WELT-Autor Henryk M. Broder und Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel hatten gegen das Land wegen eines Tweets auf Geldentschädigung geklagt. Das Land verpflichtete sich schließlich, 5000 Euro an den Verein Keren Hayesod Deutschland Vereinigte Israel Aktion zu spenden. Die Veranstaltung, an der unter anderem CDU-Parteichef Friedrich Merz teilnehmen sollte, wurde abgesagt, da die Referenten als zu AfD-nah betrachtet wurden. Broder und Steinhöfel sahen darin eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und klagten erfolgreich auf Entschädigung. Die Einigung vor Gericht ermöglichte die Spende des Betrags an eine Aktion zugunsten verletzter oder getöteter israelischer Soldaten. Steinhöfel betonte, dass ihr Ziel damit voll erreicht wurde.

Der Streit um die Veranstaltung in Baden-Württemberg

Einigung vor Gericht

In einem Rechtsstreit zwischen dem Land Baden-Württemberg und WELT-Autor Henryk M. Broder sowie Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel kam es zu einer Einigung vor dem Oberlandesgericht Köln. Das Bundesland verpflichtete sich, eine Geldspende in Höhe von 5000 Euro an den Verein Keren Hayesod Deutschland Vereinigte Israel Aktion zu zahlen.

Der Hintergrund des Streits ist die Absage einer Veranstaltung in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin im August 2022. Die ursprünglich geplante Veranstaltung, an der unter anderem CDU-Parteichef Friedrich Merz, der republikanische US-Senator Lindsey Graham, Broder und Steinhöfel teilnehmen sollten, fand nicht statt, da Merz seine Teilnahme absagte und die Landesvertretung die Veranstaltung ebenfalls absagte, weil sie eine „starke Nähe zur AfD“ bei den Referenten sah.

Ursprüngliche Klage und Einigung

Broder und Steinhöfel klagten daraufhin auf Geldentschädigung vor dem Landgericht Köln. Nachdem die Klage zunächst abgewiesen wurde, kam es zur mündlichen Verhandlung über die Berufung des WELT-Autors. Die Vorsitzende Richterin des Oberlandesgerichts stellte fest, dass der fragliche Tweet der Landesvertretung eine Persönlichkeitsrechtsverletzung von erheblichem Gewicht darstellte.

Schließlich einigten sich beide Parteien auf einen Vergleich, bei dem Baden-Württemberg sich verpflichtete, die Geldspende an Keren Hayesod zu leisten. Steinhöfel betonte, dass er und Broder von Anfang an geplant hatten, den Vergleichsbetrag zu spenden. Somit sei ihr Ziel vollständig erreicht worden.

Fazit

Der Streit um die abgesagte Veranstaltung in Baden-Württemberg wurde durch eine Einigung vor Gericht beigelegt. Baden-Württemberg verpflichtete sich, eine Geldspende an den Verein Keren Hayesod zu zahlen, nachdem WELT-Autor Henryk M. Broder und Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel auf Entschädigung geklagt hatten. Das Geld wird der Aktion der jüdischen Aktivistin Malca Goldstein-Wolf zugutekommen, um verletzten oder getöteten israelischen Soldaten und ihren Familien zu helfen.

Baden-Württemberg: Im Spiegel des WELT-Autors Broder