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Batterien im Wandel: Neue Verordnung für Kennzeichnung, Entsorgung und Information

Neue EU-Batterieverordnung: Das ändert sich für Verbraucher und Hersteller

Die Europäische Batterieverordnung wurde überarbeitet, um den Schutz der Umwelt zu verbessern. Die Änderungen betreffen nicht nur Hersteller und Händler, sondern auch die Verbraucher.

Ab dem 18. Februar 2024 tritt die neue EU-Batterieverordnung in Kraft, die sowohl neue Richtlinien für Akkus und Batterien für Smartphones und E-Fahrzeuge als auch für Batterien und Akkus für den alltäglichen Gebrauch festlegt.

Neue Rückgabe-Regelung

Eine bedeutende Neuerung betrifft die Rückgabe von Altbatterien und -akkus. Ab dem 18. Februar müssen alle Händler und Hersteller von Batterien oder Akkus diese kostenlos zurücknehmen. Im stationären Handel erfolgt dies über Sammelbehälter, während im Onlinehandel Kunden ihre alten Batterien und Akkus kostenlos per Post zurücksenden können.

Verkaufsverbot für bestimmte Batterien

Einige Richtlinien der Verordnung werden schrittweise eingeführt, beispielsweise ab dem 18. August 2024. Zu diesem Zeitpunkt müssen Batterien und Akkus zusätzliche Vorgaben erfüllen, darunter die Einhaltung von Umweltschutzstandards und die Begrenzung des Bleigehalts auf 0,01 Prozent.

Fazit

Die neue EU-Batterieverordnung bringt wichtige Veränderungen für Hersteller, Händler und Verbraucher mit sich. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, den Umgang mit Batterien und Akkus umweltfreundlicher zu gestalten und die Verantwortung für die Entsorgung von Altbatterien zu stärken.

Batterien im Wandel: Neue Verordnung für Kennzeichnung, Entsorgung und Information