Während der Corona-Pandemie kam der Tourismus weltweit so gut wie zum Erliegen. Nun öffnen erste Länder ihre Grenzen für Urlauber wieder. Und das Auswärtige Amt entschärft seine Reisewarnungen. Was bedeutet das für Urlauber?
Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA) sind eine wichtige Richtlinie für Reisende und Reiseveranstalter. Denn sie warnen nicht nur vor Krisenherden rund um den Erdball. Sie geben für jedes Land auch Reise- und Sicherheitshinweise, die das AA je nach Lage aktualisiert. Sie bieten Einschätzungen zu Gefahren, die von großer Bedeutung sind. Und sie geben eine Vorgabe für Stornierungsbedingungen und gesetzliche Ansprüche der Verbraucher. Die strikte weltweite Reisewarnung will die Bundesregierung am 15. Juni aufheben.
Was habe ich als Pauschalurlauber davon?
Grundsätzlich gilt: Wenn die Reisewarnung für das Land meiner Wahl aufgehoben ist, bieten Reiseveranstalter meist auch wieder Pauschalreisen dorthin an – es sei denn, andere außergewöhnliche Umstände beeinträchtigen eine Reise dennoch erheblich. „Müssen Sie zum Beispiel unmittelbar nach dem Ausstieg aus dem Flieger vorsorglich eine 14-tägige Quarantäne oder dergleichen antreten, dürfte der Urlaub erheblich beeinträchtigt sein“, sagt die Juristin Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi in Berlin.
Am 15. Juni will die Bundesregierung die Reisewarnung für 29 europäische Länder aufheben und durch Reisehinweise ersetzen. Da in Norwegen und Spanien noch über den 15. Juni hinaus Einreisesperren wegen der Corona-Pandemie gelten, verzögert sich für diese beiden Länder die Aufhebung der Reisewarnung. Spanien soll aber schon am 21. Juni folgen.
Für Urlauber geht es nicht unbedingt gleich am jeweiligen Stichtag ins Ausland: Schauinsland Reisen etwa will erst ab 26. Juni generell wieder Flugreisen anbieten, Alltours ab 25. Juni.
Kann ich meine Reise trotzdem absagen?
Wenn Urlauber ihre Reise nach Mitte Juni in eines der 29 ausgewählten Länder aus Sorge vor Corona trotzdem nicht antreten wollen, müssen sie nun womöglich Stornokosten zahlen. Es besteht nur ein Recht auf gebührenfreien Rücktritt von der Reise, wenn diese wegen außergewöhnlicher Umstände erheblich beeinträchtigt ist. Das kann im jeweiligen Land allerdings durchaus weiterhin so sein.
Bringt mich das Auswärtige Amt im Zweifel zurück?
Darauf können sich Urlauber keineswegs verlassen, sollte sich die Pandemie noch einmal verschlimmern. Die erste große Rückholaktion war ein Kraftakt, der sich nicht wiederholen wird. Das machte die Bundesregierung deutlich. Übrigens: Die Rückkehrer müssen sich durchaus an den Kosten der Flüge beteiligen.
Was bedeuten die verschiedenen Abstimmungen des Warnsystems des Auswärtigen Amtes genau?
Reisehinweise
Reisehinweise des AA stellen die allgemeine Informationsstufe dar. Damit informiert die Behörde Reisende zu relevanten Besonderheiten eines Landes, den Einreisebestimmungen, zu Zollvorschriften, strafrechtlichen Vorschriften und zu medizinischen Hinweisen. Reisehinweise haben informativen Charakter und keinen Einfluss auf die Reisebedingungen der Tourismusindustrie. Einen Anspruch auf kostenfreie Stornierung haben Urlauber in der Regel deshalb nicht.
Sicherheitshinweise
Sicherheitshinweise informieren Reisende über aktuelle länderspezifische Risiken. Laut Aussage des AA werden sie besonders nach den Attentaten vom 11. September 2001 und der steigenden terroristischen Bedrohung regelmäßig überprüft und aktualisiert. Sie empfehlen je nach Einschätzung der Sicherheitslage, Reisen einzuschränken oder auf sie zu verzichten. Die Sicherheitshinweise haben noch keine direkten Auswirkungen auf Stornierungsbedingungen von Urlaubsreisen, da sie rechtlich nicht bindend sind.
Reisewarnung
Die höchste Warnstufe des AA. Sie werden am seltensten ausgesprochen und nur dann, wenn davon ausgegangen wird, dass Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. Zum ersten Mal überhaupt hat das Amt am 17. März 2020 wegen der Corona-Pandemie eine weltweite Reisewarnung für alle „nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland“ ausgesprochen. Der genaue Wortlaut im Auszug:
„Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland wird derzeit gewarnt, da weiterhin mit starken drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Dies gilt bis auf weiteres fort, vorerst bis einschließlich 14. Juni 2020. Noch im Ausland befindliche Touristen sollten zurückreisen, solange es noch Reisemöglichkeiten gibt.“
Eine offizielle Reisewarnung des AA hat Auswirkungen auf die Stornierungsbedingungen zum Beispiel von Pauschalreisen, an die Reiseveranstalter rechtlich gebunden sind. Gilt für ein Urlaubsland eine Reisewarnung, können Kunden ihre gebuchte Reise kostenfrei stornieren.
Eine wichtige Rolle spielt hier der Begriff der „höheren Gewalt“. Er liegt zum Beispiel bei gewalttätigen Unruhen oder Naturkatastrophen vor. In diesem Fall sieht das Gesetz vor, dass „der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen“ können.
Mehr wichtige Informationen und Sicherheitshinweise rund um das Thema Reisen erhalten Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.