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Heizperiode 2024: Kalte Heizung – Rechte der Mieter in der Kälte

Wird es draußen kälter, ist es Zeit, drinnen die Heizung anzustellen. Doch wann beginnt die Heizperiode und was sollten Mieter und Vermieter darüber wissen?

Das Wichtigste im Überblick


Aber was heißt Heizsaison genau? Und welche Rechte und Pflichten sind damit sowohl für Mieter als auch für Vermieter verbunden? Lesen Sie hier, was Sie dazu wissen sollten:

Wann beginnt und endet die Heizperiode?

Gesetzliche Vorgaben gibt es nicht. Landläufig gilt die Zeit vom 1. Oktober bis 31. März als Heizsaison. Oftmals steht der Zeitraum, in dem nur ein Dreh am Ventilknopf die Wohnung kuschelig warm macht, auch im Mietvertrag und in der Gemeinschaftsordnung von Eigentümergemeinschaften.

Dennoch kann die Heizperiode auch länger dauern – etwa vom 15. September bis zum 30. April oder sogar in den Mai hinein. Das kommt in Mietverträgen zunehmend vor, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB).

Kann der Vermieter eine Mindesttemperatur vorschreiben?

Manchmal wird in Mietverträgen eine Mindesttemperatur festgelegt. Nach den Erfahrungen des DMB sind solche Klauseln häufig unwirksam. Gerichte halten Werte von weniger als 18 Grad für zu kalt.

Wie hoch muss die Raumtemperatur sein?

Das hängt von Zimmer und Tageszeit ab. Tagsüber muss nach Ansicht von Fachleuten und Gerichten die Heizungsanlage so eingestellt sein, dass in der Wohnung mindestens 20 Grad möglich sind. Der DMB legt folgende Temperaturen für die jeweiligen Räume fest:

  • Wohnzimmer: 21 Grad
  • Schlafzimmer: 18 Grad
  • Küche: 18 Grad
  • Badezimmer: 22 Grad

Von 23 bis 6 Uhr morgens kann der Eigentümer die Heizungsanlage so einstellen, dass die Zimmertemperatur um bis zu drei Grad niedriger ausfällt als am Tag. Diese Nachtabsenkung reduziert den Energieverbrauch, erläutert Haus & Grund Deutschland.

Sind Vermieter zum Heizen verpflichtet?

Grundsätzlich ja. Denn eine kalte Wohnung ist ein Mietmangel und berechtigt damit zur Mietminderung. Weil gesetzliche Vorgaben fehlen, haben Gerichte bestimmt, wann die Heizungsanlage zu laufen hat.

Außerhalb der Saison müssen Eigentümer nach Ansicht des Landgerichts Kassel heizen, wenn das Zimmerthermometer an wenigstens zwei Tagen hintereinander unter 18 Grad sinkt. Die Anlage ist sofort anzuwerfen, wenn die Zimmertemperatur 16 Grad unterschreitet. Sonst droht auch Schimmelbildung oder bei richtig frostigen Temperaturen sogar das Einfrieren von Rohren.

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Das Amtsgericht Uelzen bezieht sich laut Haus & Grund hingegen auf die Außentemperatur, da die Wärme in der Wohnung stark vom Nutzerverhalten bestimmt ist. So müsse geheizt werden, sobald draußen drei Tage lang unter zwölf Grad herrschen.

Was tun, wenn der Vermieter nicht heizt?

Schärfstes Druckmittel ist die Mietminderung. Laut Haus & Grund sind Mieter berechtigt, die Miete für den Zeitraum zu mindern, in dem die vorgegebenen Raumtemperaturen nicht erreicht werden. Wird es drinnen nur kühle 15 bis 17 Grad, erlaubt die Rechtsprechung Minderungen um bis zu 25 Prozent. Bei einem Totalausfall der Anlage in der Heizsaison kann die Minderung bis zu 100 Prozent betragen. Im Extremfall ist sogar eine fristlose Kündigung möglich. Der Grund für den Ausfall spielt dabei keine Rolle.

Info

Bei der Ermittlung der Minderungsquote kommt es darauf an, welche Temperatur in welchen Räumen bei welcher Außentemperatur erreicht wurde. Der DMB empfiehlt, die Werte in einer Tabelle zu dokumentieren und einen Zeugen dabei zu haben.

Darf man die Heizungsanlage selbst anstellen?

Wenn der Vermieter das Problem mit der Heizung nicht innerhalb weniger Tage behebt, so dürfen betroffene Mieter den Notdienst selbst rufen. Für die Einsatzkosten muss dann der Vermieter aufkommen, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund.

Wichtig ist jedoch, dass der Vermieter vorab über den Ausfall der Heizanlage informiert wurde und genügend Zeit hatte, das Problem zu beheben. Andernfalls bleibt der Mieter selbst auf den Handwerkerkosten sitzen. Darüber hinaus sollten Mieter auch nicht versuchen, das Problem selbst zu beheben. Dies kann einen noch größeren Schaden verursachen, für den er dann aufkommen muss.