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Neue Gesetzesänderung: Heizungsprüfung als Pflicht für Gasheizungen

Gasheizungen werden zur Herausforderung für Besitzer

Besitzer von Gasheizungen sind aktuell besonders gefordert. Nicht nur, dass sie sich um einen baldigen Ersatz kümmern müssen. Nun kommt noch eine weitere Pflicht auf sie zu.

Gasheizungen dürfen nur noch bis 2045 betrieben werden. Ab dann sind fossile Brennstoffe verboten. Und auch der Einbau neuer Gasheizungen ist seit Anfang des Jahres nur noch unter erschwerten Auflagen und bei Ausnahmefällen möglich.

Nun kommt noch eine Pflicht auf Besitzer von Gasheizungen zu: die Heizungsprüfung. Denn das erneuerte Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, schreibt für ältere Heizungsanlagen eine Prüfung vor. Allerdings nur bei Gebäuden, die sechs oder mehr Wohneinheiten haben. Und auch nur bei wassergeführten Heizungen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut wurden.

Diese Heizungsprüfung muss dann maximal 15 Jahre später erfolgen, also bis zum 30. September 2025. Wurde die Heizung am 1. Oktober 2009 oder danach installiert, können Sie die Heizung also entsprechend später checken lassen.

Doch die Heizungsprüfungspflicht ist nicht das Einzige, auf das Besitzer von Gasheizungen achten müssen. Eine weitere Auflage ist die Pflicht für einen hydraulischen Abgleich bei größeren Wohngebäuden mit Gaszentralheizungen. Ausnahme: Der Heizungstausch steht kurz bevor.

Diese Pflicht gilt für Eigenheimbesitzer

Auch Eigenheimbesitzer oder Eigentümer von kleineren Immobilien müssen einen Heizungscheck durchführen lassen. Und zwar bis zum 15. August 2024. Das sieht die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) vor.

Bei dem Heizungscheck werden unter anderem die Wärmeerzeugung und -übergabe, die Verteilung von Wärme und Warmwasser in den jeweiligen Zimmern sowie die Warmwasseraufbereitung überprüft. Alle diese Bereiche sollten möglichst effizient sein. Andernfalls besteht Nachholbedarf.

Betroffene sollten jedoch nicht erst auf den letzten Drücker handeln. Denn Termine bei den Bezirksschornsteinfegern oder Fachbetrieben sind meist rar.

Besitzer von Gasheizungen stehen vor neuen Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die baldige Außerbetriebnahme fossiler Brennstoffe. Neben dem Ersatz der Heizungsanlage müssen sie nun auch den Anforderungen des erneuerten Gebäudeenergiegesetzes gerecht werden.

Die Heizungsprüfungspflicht betrifft vor allem größere Gebäude mit wassergeführten Heizungsanlagen, die vor September 2009 installiert wurden. Ein hydraulischer Abgleich ist ebenfalls für Besitzer von Gaszentralheizungen in größeren Wohngebäuden obligatorisch.

Eigenheimbesitzer und Eigentümer kleinerer Immobilien müssen ebenfalls Maßnahmen ergreifen, um den Anforderungen der EnSimiMaV gerecht zu werden. Die Effizienz der Wärmeerzeugung und -verteilung spielt hierbei eine zentrale Rolle.

Es ist ratsam, frühzeitig Termine für die erforderlichen Prüfungen zu vereinbaren, um Engpässe bei Fachbetrieben zu vermeiden. Die rechtzeitige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ist entscheidend, um den Betrieb von Gasheizungen auch in Zukunft zu gewährleisten.

Die neuen Vorschriften und Prüfungspflichten für Gasheizungen stellen Besitzer vor große Herausforderungen. Es ist wichtig, frühzeitig die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und den Betrieb der Heizungsanlage sicherzustellen.

Fazit: Besitzer von Gasheizungen sollten sich frühzeitig mit den neuen gesetzlichen Vorgaben und Prüfpflichten vertraut machen. Die rechtzeitige Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen ist entscheidend, um den Betrieb der Heizungsanlage auch in Zukunft zu gewährleisten.
Neue Gesetzesänderung: Heizungsprüfung als Pflicht für Gasheizungen