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Neuer Komfort: Mieter haben Anspruch auf Fußbodenheizung

Mieter kommen selten in den Genuss einer Fußboden- oder anderen Art von Flächenheizung. Das kann sich nun ändern, wie ein Experte verrät.

Flächenheizungen, wie beispielsweise eine Fußbodenheizung, verströmen eine angenehme Wärme. Zudem sollen sie einen Raum wesentlich effizienter und auch günstiger heizen – und teilweise sogar das Schimmelrisiko verringern. Das beliebte Heizsystem ist in der Anschaffung jedoch relativ teuer – und für Mieter aufgrund der damit verbundenen Sanierungsarbeiten nicht realisierbar. Das könnte sich jetzt ändern.

Wie kommen Mieter an eine Fußbodenheizung?

Seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der damit einhergehenden Pflicht, bestimmte Heizanlagen früher oder später auszutauschen, ist das Interesse vor allem an Wärmepumpen gestiegen, insbesondere bei Mietshäusern. Denn diese Geräte gelten als besonders effizient, umweltfreundlich und zukunftssicher.

Damit sich eine Wärmepumpe jedoch rentiert, muss zum einen ihre Leistung optimal auf das Gebäude abgestimmt und zum anderen das Gebäude möglichst saniert werden. Denn nur dann ist der Betrieb der Heizung auch kostengünstig. Darüber hinaus lohnt es sich, die Radiatoren (Raumheizkörper) gegen Flächenheizkörper (beispielsweise Fußbodenheizungen) auszutauschen. Der Grund: Eine Wärmepumpe benötigt eine Vorlauftemperatur von maximal 55 Grad Celsius. Für einige Heizkörper ist das zu wenig. Die Folge: Sie können die Temperatur nicht ausreichend in die Höhe treiben. Bei einer Fußbodenheizung ist das nicht der Fall. Sie ist speziell für niedrige Vorlauftemperaturen konzipiert.

Wenn der Vermieter also die bestehende Heizanlage gegen eine Wärmepumpe austauschen lassen möchte, kann er in dem Zuge zugleich die Heizkörper ersetzen. Beispielsweise gegen eine Fußboden- eine Wand- oder eine andere Art der Flächenheizung.

Haben Mieter das Recht auf eine Fußbodenheizung?

Ja, sagt Julian Schwark, Schornsteinfeger und Mitglied im Vorstand des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks. Im Interview mit der „Berliner Morgenpost“ verrät er, dass Mieter eine Flächenheizung einfordern können. „Wenn ein Vermieter eine Wärmepumpe einbaut und das auf die Miete umlegen will, muss die mindestens mit einer Jahresarbeitszahl von 2,5 arbeiten. Um das zu erreichen, muss das Gebäude ausreichend gedämmt werden. Alternativ reicht es auch aus, wenn die Vorlauftemperatur der Heizung auf maximal 55 Grad Celsius gesenkt werden kann. Letzteres geht nur mit Flächenheizungen“, so der Experte. „Das heißt, es gibt einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Vermieter solche Heizungen einbaut, wenn er die Kosten vollständig auf die Miete umlegen will.“

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Info

Laut Berliner Mieterverein müssen Mieter den Einbau einer Fußbodenheizung nicht dulden. Beispielsweise, wenn sie durch die Sanierungsmaßnahme ihre Wohnung über drei Monate nicht bewohnen können (siehe Urteil des Landgerichts Berlin vom 17.5.2018 – 64 S 145/17).

Müssen Mieter die Mehrkosten hierfür selbst tragen?

Möchte der Vermieter eine Wärmepumpe sowie großflächige Heizungen einbauen, kann er eine staatliche Förderung über die BEG-Einzelmaßnahmen erhalten, erklärt der Energieexperte. Die restlichen Kosten kann er teilweise auf die Mieter umlegen. Allerdings nur bis zu einem gewissen Maße. So ist beispielsweise eine gesetzliche Kappungsgrenze vorgesehen, damit Mieter nach dem Heizungstausch und der Gebäudesanierung finanziell nicht zu stark belastet werden. Demnach darf die Miete innerhalb von sechs Jahren um nicht mehr als 2 beziehungsweise 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche erhöht werden. Die genauen Details haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.

Aber: Durch eine Wärmepumpe inklusive Flächenheizungen sollen die Heizkosten um bis zu 20 Prozent sinken, heißt es.