Verbotene Flora: Die unerwünschten Pflanzen in Ihrem Garten

Illegale Pflanzen – das klingt nach exotischen Gewächsen? Nein. Denn viele von den Pflanzen, die hier verboten sind, sind den meisten recht vertraut.

Das Wichtigste im Überblick


Bei der Gartengestaltung können Hobbygärtner ihre eigenen Ideen verwirklichen? Das stimmt nicht ganz. Denn obwohl sie einen eigenen Garten besitzen, müssen sie sich auch hier an bestimmte Regelungen halten.

Was nicht in Ihrem Garten wachsen darf

In Deutschland dürfen Hobbygärtner nicht alles anpflanzen, was sie möchten. Bestimmte Gewächse sind hierzulande verboten. Dazu zählen sowohl der Nutzhanf als auch der Schlafmohn, der Cocastrauch und der Azteken-Salbei. Als genehmigungspflichtige Pflanzen fallen sie unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Für die Herstellung von Cannabis-Produkten wird lediglich weiblicher Hanf (Cannabis) benötigt, dennoch darf in Deutschland auch die männliche Pflanze nur in einer gewissen Anzahl angebaut werden. Maximal drei Pflanzen pro Haushalt dürfen hierzulande im Garten oder auf dem Balkon wachsen. Unter bestimmten Umständen kann eine Ausnahme von der Regelung erfolgen.

Schlafmohn und Arzneimohn

Auch Schlafmohn (Papaver somniferum) sowie Arzneimohn (Papaver bracteatum) dürfen nicht im eigenen Garten angebaut werden. Der Milchsaft der Pflanze wird unter anderem zur Herstellung von Heroin benötigt. Außerhalb von Deutschland sind Schlafmohn-Samen erhältlich. Diese dürfen hierzulande allerdings nur mit einer Ausnahmegenehmigung im eigenen Garten ausgesät werden. (Erfahren Sie hier mehr über die unscheinbare Blume.)

Die Blätter des Cocastrauchs (Erythroxylum coca) enthalten Alkaloide wie beispielsweise Ecgonin und Hygrin. Diese Stoffe werden zur Herstellung von Rausch-, aber auch Arzneimitteln verwendet.

Azteken-Salbei (Salvia divinorum) ist auch unter den Namen Götter-Salbei oder Wahrsage-Salbei bekannt. Die Blätter enthalten terpenoide Salvinorine. Werden sie gekaut, entfalten sich diese halluzinogenen Wirkstoffe. Der Konsument nimmt bunte Farben, helle Lichter oder wirbelnde Gestalten wahr.

Auch andere Pflanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, dürfen Sie nicht anpflanzen. Dazu zählen unter anderem DMT-haltige Pflanzen (halluzinogene Wirkstoffe), der Khatstrauch, mescalinhaltige Kakteen, der Mutterkornpilz sowie psilocybinhaltige Pilze.

Hohe Strafen drohen

Werden die Pflanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen, angebaut oder gezüchtet, so droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren (§29 I S. 1 Nr. 1 BtMG, §30 I Nr. 1 BtMG, §30a I BtMG, §30 II StGB). Werden die Pflanzen in sehr geringen Mengen angebaut, die maximal den Eigenverbrauch decken, wird unter Umständen von einer Strafverfolgung abgesehen (§29 BtMG). Eine Garantie hierfür gibt es jedoch nicht.

Invasive Pflanzen nicht verbreiten oder züchten

Neben den in Deutschland illegalen Pflanzen gibt es noch die invasiven Arten. Sie sind in Deutschland fremd, breiten sich besonders stark und schnell aus und verdrängen dadurch die heimischen Arten. Zu ihnen zählen unter anderem problematische Gewächse wie Drüsiges Springkraut (Himalaya-Balsamine), Japanischer Staudenknöterich (Reynoutria japonica) oder Kanadische Goldrute (Solidago canadensis).

Illegal Pflanzen in Ihrem Garten

Illegale Pflanzen in Ihrem Garten? Das ist für viele Hobbygärtner nicht unbedingt ein Thema, über das sie Bescheid wissen. Aber in Deutschland gibt es tatsächlich einige Pflanzen, die man nicht im eigenen Garten anbauen darf. Hier sind die wichtigsten Informationen, die Sie kennen sollten.

Was nicht in Ihrem Garten wachsen darf

In Deutschland gibt es eine Reihe von Pflanzen, die Hobbygärtner nicht in ihrem eigenen Garten anpflanzen dürfen. Dazu zählen der Nutzhanf, Schlafmohn, Cocastrauch und Azteken-Salbei. Diese Pflanzen fallen unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und dürfen nicht ohne Genehmigung angebaut werden. Selbst der männliche Hanf, der normalerweise nicht zur Herstellung von Cannabis-Produkten verwendet wird, unterliegt bestimmten Anbauvorschriften.

Schlafmohn und Arzneimohn

Schlafmohn (Papaver somniferum) und Arzneimohn (Papaver bracteatum) dürfen ebenfalls nicht im eigenen Garten angebaut werden. Der Milchsaft der Pflanze wird zur Herstellung von Heroin verwendet, weshalb der Anbau dieser Pflanzen streng reglementiert ist. Schlafmohn-Samen sind zwar außerhalb von Deutschland erhältlich, dürfen aber nur mit einer Ausnahmegenehmigung im eigenen Garten ausgesät werden.

Hohe Strafen drohen

Werden die illegalen Pflanzen angebaut oder gezüchtet, drohen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Selbst der Anbau in sehr geringen Mengen, die lediglich den Eigenverbrauch decken, kann zu einer Strafverfolgung führen. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass in solchen Fällen von einer Strafe abgesehen wird.

Invasive Pflanzen nicht verbreiten oder züchten

Neben den illegalen Pflanzen gibt es auch invasive Arten, die in Deutschland nicht verbreitet oder gezüchtet werden dürfen. Diese Pflanzen sind fremd und breiten sich stark aus, was zu Problemen für die heimische Flora führen kann.

Fazit

Es ist wichtig, sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften zu halten, wenn es um die Auswahl von Pflanzen für den eigenen Garten geht. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz können zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, daher ist es ratsam, sich genau zu informieren, welche Pflanzen im eigenen Garten erlaubt sind und welche nicht.

Verbotene Flora: Die unerwünschten Pflanzen in Ihrem Garten