Ein Balkon ist im Sommer fast wie ein kleiner Urlaubsort. Doch nicht alles ist erlaubt, wenn es um das Grillen, Entspannen oder Wäschetrocknen geht.
Das Wichtigste im Überblick
Balkone und Terrassen gehören prinzipiell zur vermieteten Wohnung. Mieter haben hier dieselben Rechte und Pflichten wie in der Wohnung selbst. Laut Deutschem Mieterbund (DMB) können Mieter Möbel wie Stühle, Bänke, Tische oder Sonnenschirme auf dem Balkon aufstellen.
Ein dezenter Sichtschutz oder ein Rankengitter sind erlaubt, aber vollständige Verkleidungen sind in der Regel nicht gestattet. Das Trocknen von Wäsche ist hingegen immer erlaubt, solange der Wäscheständer nicht über die Brüstung hinausragt.
Grillen und Feiern – ist das verboten?
Mieter haben viel Freiheit bei der Nutzung des Balkons: Sie dürfen sich sonnen, essen, trinken, rauchen oder feiern. Auch das Einladen von Freunden und Bekannten ist erlaubt, solange die Nachbarn nicht gestört werden. Nach 22.00 Uhr gilt auf dem Balkon allerdings Ruhezeit. Beim Grillen gibt es unterschiedliche Meinungen.
Solange es im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist, darf auf dem Balkon gegrillt werden. Die Häufigkeit des Grillens ist umstritten. Einige Gerichte halten bis zu fünfmal im Jahr für angemessen, andere weniger. Elektrogrills sind eine rauchfreie Alternative, um Nachbarschaftsstreitigkeiten zu vermeiden.
Laut dem Amtsgericht Bonn müssen Nachbarn 48 Stunden im Voraus informiert werden, wenn gegrillt wird. Elektrogrills sind eine rauchfreie Alternative, um Nachbarschaftsstreitigkeiten zu vermeiden.
Kann ich auf dem Balkon rauchen?
Anders als beim Grillen muss Zigarettenrauch vom Nachbarbalkon akzeptiert werden, so das Amtsgericht Bonn. Rauchen ist gesellschaftlich akzeptiert, daher sind gesundheitliche Beschwerden durch Rauchschwaden kaum gerichtlich einklagbar. Ein Urteil aus dem Jahr 1999 bestätigte diese Ansicht.
Sind Blumenkästen auf dem Balkon erlaubt?
Blumenkästen oder Blumentöpfe dürfen am Balkon angebracht werden, solange sie sicher befestigt sind. Das Landgericht Hamburg erlaubt sogar die Anbringung an der Außenseite des Balkons. Die Pflanzen dürfen jedoch nicht über die Balkonbrüstung hinausragen, so das Amtsgericht Brühl.
Ein Balkon im Sommer ist fast wie ein kleiner, privater Urlaubsort – jedoch gelten auch hier Regeln und Verbote für Aktivitäten wie grillen oder feiern.
Grundsätzlich gehören Balkone und Terrassen zur vermieteten Wohnung und Mieter haben hier dieselben Rechte und Pflichten wie in der Wohnung selbst. Laut des Deutschen Mieterbundes (DMB) dürfen Mieter auf ihrem Balkon Stühle, Bänke, Tische sowie Sonnenschirme aufstellen.
Grillen und Feiern – ist das verboten?
Mieter haben bei der Nutzung des Balkons einiges an Freiheit: Sie können hier Sonne tanken, essen, trinken, rauchen und auch Feste feiern. Doch stets sollten sie dabei Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen, insbesondere ab 22 Uhr, wenn die Nachtruhe gilt. Beim Grillen scheiden sich die Geister.
Sofern es nicht im Mietvertrag ausdrücklich untersagt ist, ist das Grillen auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt. Die Frage, wie oft gegrillt werden darf, ist umstritten. Gerichte haben unterschiedliche Meinungen dazu. Elektrogrills könnten eine Lösung sein, um mögliche Rauchbelästigungen zu vermeiden und sich mit den Nachbarn gut zu stellen.
Das Amtsgericht Bonn beispielsweise sieht die Pflicht, die Nachbarn 48 Stunden im Voraus über ein geplantes Grillfest zu informieren. Elektrogrills könnten eine Lösung sein, um mögliche Rauchbelästigungen zu vermeiden und sich mit den Nachbarn gut zu stellen
Kann ich auf dem Balkon rauchen?
Anders als beim Grillen gilt für das Rauchen auf dem Balkon eine andere Regel: Der Zigarettenrauch vom Nachbarbalkon muss hingenommen werden. Dies ist jedenfalls die Auffassung des Amtsgerichts Bonn. Das Gericht argumentiert, dass Rauchen gesellschaftlich akzeptiert sei und somit im Rahmen der persönlichen Freiheit liege.
Sind Blumenkästen auf dem Balkon erlaubt?
Blumenkästen oder Blumentöpfe dürfen auf dem Balkon angebracht werden, solange sie sicher befestigt sind. Das Landgericht Hamburg gestattet sogar die Montage an der Außenseite des Balkons. Das Amtsgericht Brühl ist jedoch anderer Meinung und sieht vor, dass Balkonpflanzen nicht über die Brüstung hinausragen sollten.