CDU fordert harte Konsequenzen: Arbeitsverweigerern droht der Entzug der Grundsicherung

Die CDU plant, das Bürgergeld in seiner aktuellen Form abzuschaffen und durch eine „Neue Grundsicherung“ zu ersetzen. In einer Beschlussvorlage für die nächste Vorstandssitzung wird vorgeschlagen, arbeitsfähigen Empfängern, die zumutbare Arbeit ablehnen, die Grundsicherung zu streichen. Die Partei möchte zurück zum „System des Forderns und Förderns“ und fordert unter anderem bessere Arbeitsanreize, Integration durch Arbeit für Asylsuchende und eine ausreichende Finanzierung des Systems. Zudem sollen Vermögende die Solidarität der Steuerzahlergemeinschaft nicht in Anspruch nehmen dürfen. Sanktionen wie die Streichung der Grundsicherung für arbeitsfähige Empfänger, die zumutbare Arbeiten ablehnen, werden als Mittel zur Akzeptanz genannt. Die Pläne der CDU stehen im Kontext des Wunsches der Partei, dass sich alle an die Regeln halten und das System nicht ausnutzen.

CDU plant Änderungen bei der Grundsicherung

Die CDU plant grundlegende Änderungen im Bereich der Grundsicherung. Laut einem Entwurf einer Beschlussvorlage für die anstehende Vorstandssitzung soll das Bürgergeld in seiner jetzigen Form abgeschafft und durch eine „Neue Grundsicherung“ ersetzt werden. Diese Maßnahme zielt vor allem darauf ab, sogenannten „Totalverweigerern“ die Grundsicherung zu streichen.

Neue Grundsicherung mit schärferen Bedingungen

Die neue Form der Sozialhilfe soll nur noch unter bestimmten Bedingungen gewährt werden. Ein arbeitsfähiger Grundsicherungsempfänger, der ohne sachlichen Grund eine ihm zumutbare Arbeit ablehnt, soll zukünftig nicht mehr als bedürftig gelten und somit keinen Anspruch auf Grundsicherung haben. Die CDU betont, dass die Gesellschaft auch weiterhin Hilfe leisten werde, wo sie benötigt wird, jedoch müsse man gegen eine Minderheit vorgehen, die das System ausnutzt und in Verruf bringt.

Im Zentrum der Überlegungen steht das Prinzip des „Forderns und Förderns“. Die Partei fordert unter anderem bessere Arbeitsanreize durch eine Reform der Hinzuverdienstgrenzen und eine stärkere Integration von Asylsuchenden in den Arbeitsmarkt. Die Beratungsdichte in den Jobcentern soll erhöht und die Fallbelastung reduziert werden, um die Vermittlung von Arbeit zu erleichtern.

Streichung der Grundsicherung bei Arbeitsverweigerern

Als ein zentrales Mittel zur Durchsetzung der neuen Maßnahmen werden Sanktionen genannt. Arbeisfähige Empfänger, die zumutbare Arbeit ablehnen, sollen ihre Grundsicherung verlieren. Auch Personen, die ohne sachlichen Grund wiederholt Beratungstermine versäumen, sollen zunächst keine Zahlungen erhalten. Wer über einen längeren Zeitraum keinen Kontakt zum Jobcenter hat, soll ebenfalls nicht mehr als hilfsbedürftig gelten.

Die CDU betont zudem, dass vermögende Personen die Solidarität der Steuerzahlergemeinschaft nicht in Anspruch nehmen sollten. Die bisherige Karenzzeit von zwölf Monaten für „erhebliche Vermögen“ soll entfallen, um sicherzustellen, dass die Grundsicherung gezielt an die wirklich Bedürftigen ausgezahlt wird.

Insgesamt möchte die CDU mit diesen Maßnahmen das System der Grundsicherung effizienter gestalten und sicherstellen, dass die Hilfe gezielt bei denjenigen ankommt, die sie tatsächlich benötigen.

Abschließend bleibt abzuwarten, wie die Beschlussvorlage letztendlich umgesetzt wird und welche konkreten Auswirkungen die geplanten Änderungen für die Empfänger von Grundsicherung haben werden. Es wird erwartet, dass die Diskussion um das Thema in den kommenden Wochen intensiv geführt wird. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die aktuellen Entwicklungen dazu auf den entsprechenden Deutschland Websites verfolgen.

CDU fordert harte Konsequenzen: Arbeitsverweigerern droht der Entzug der Grundsicherung