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„Kampf gegen die Demokratie: Die AfD und ihr Angriff auf die Bundesrepublik Deutschland“

Am Dienstag dauerte es im nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster mehrere Stunden, bis sich die Körperhaltung vieler Zuschauer zwei großen Skulpturen aus Styropor und Stoff annäherte. Die Figuren des koreanischen Künstlers Ung-Pil Byen stehen seit 2004 im Foyer des Gerichts, in dem an diesem Tag das Verfahren „AfD gegen die Bundesrepublik Deutschland“ verhandelt wird. Dabei geht es um die Einstufung der gesamten Rechtsaußen-Partei als extremistischer Verdachtsfall und die Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die AfD-Anwälte versuchen, das Verfahren durch zahlreiche Verzögerungstaktiken zu blockieren. Die Kölner Richter hatten die Einstufung bereits bestätigt, jedoch könnte eine weitere Hochstufung zur „gesichert extremistischen Bestrebung“ bevorstehen. Die AfD argumentiert mit Meinungsfreiheit und Staatsfreiheit, um sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Die Verhandlung wird voraussichtlich am Mittwoch fortgesetzt.

Der Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz

Es dauert am Dienstag im nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster mehrere Stunden, bis sich die Körperhaltung vieler Zuschauer zwei großen Skulpturen aus Styropor und Stoff angenähert hat. Die Figuren des koreanischen Künstlers Ung-Pil Byen stehen seit 2004 im Foyer des Gerichts, in dem aus Platzgründen an diesem Tag verhandelt wird. Eine hat die Arme verschränkt, eine vergräbt das Gesicht in den Händen.

Die Verhandlung und die Strategie der AfD

Der fünfte Senat des Gerichts verhandelt an diesem Tag das Verfahren „AfD gegen die Bundesrepublik Deutschland“. Im Kern geht es darum, ob die Einstufung der gesamten Rechtsaußen-Partei als extremistischer Verdachtsfall und damit die Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln durch das Bundesamt für Verfassungsschutz zulässig ist. Es geht um das Führen verdeckter V-Leute, das Observieren von Treffen, das Mithören von Telefonaten und das Mitlesen von E-Mails.

Bis es darum geht, werden am Dienstag allerdings viele Stunden vergehen, da die Anwälte der AfD zunächst eine Vertagung beantragen, dann Befangenheitsanträge gegen die Richter stellen und schließlich zahlreiche Zeugen benennen wollen. Es ist der Versuch, das Verfahren hinauszuzögern, um eine rasche Entscheidung zu verhindern. Mehr als ein Dutzend solcher Beweisanträge stellen die Rechtsanwälte für die AfD – nicht gesammelt, sondern nacheinander, jeweils mit dem gleichen Antragstext und der gleichen Begründung, langsam und mit jedem Komma für die Protokollführerin vorgetragen und danach erneut von der Richterbank verlesen.

Die Kölner Richter begründeten ihr Urteil damals vor allem mit einem „ethnisch verstandenen Volksbegriff als zentrales Politikziel“, der vor allem vom formal aufgelösten, aber weiter einflussreichen völkisch-nationalistischen Flügel und der Jugendorganisation der Partei, der Jungen Alternative, propagiert werde.

Die Verteidigungslinie der AfD

Die AfD will die Münsteraner Richter am Dienstag unter anderem mit der Anwesenheit von drei Parteimitgliedern beeindrucken. Die AfD will das als Beweis verstanden wissen, dass die Partei weder rassistisch noch rechtsextrem sei. Im weiteren Verlauf des Verfahrens will die AfD außerdem auf verschiedenen Ebenen argumentieren. Das Bundesverfassungsschutzgesetz sei auf politische Parteien gar nicht anwendbar. Diese müssten bis zu einem Verbot, über das das allein das Bundesverfassungsgericht entscheidet, „ungestört agieren können“, heißt es aus der Partei.

Die AfD will in Münster zudem mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit argumentieren – und vom Verfassungsschutz jeweils den Beweis verlangen, dass die Grenzen dieses Rechts durch die vorgeworfenen Äußerungen überschritten wurden. Das Verwaltungsgericht Köln hatte allerdings in seinem Urteil vor zwei Jahren ausgeführt, dass es nicht entscheidend darauf ankomme, „ob die zur Feststellung des Bestehens verfassungsfeindlicher Bestrebungen herangezogenen Äußerungen für sich genommen zulässig sind“.

Fazit

Insgesamt zeigt sich, dass die AfD in einem juristischen Tauziehen mit dem Verfassungsschutz steckt, das weit über die politische Auseinandersetzung hinausgeht. Die Strategie der Partei, das Verfahren hinauszuzögern und sich als Opfer einer vermeintlich staatlich gesteuerten Verfolgung zu inszenieren, spiegelt die Zerrissenheit und Radikalisierung innerhalb der AfD wider. Es bleibt abzuwarten, wie das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden wird und welche Konsequenzen dies für die Zukunft der Partei haben wird.

„Kampf gegen die Demokratie: Die AfD und ihr Angriff auf die Bundesrepublik Deutschland“