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Verfassungsschutz in Aktion: Neue Gutachten über AfD in Arbeit

Der Verfassungsschutz arbeitet an einem neuen Gutachten zur AfD, das die gesamte Partei als „gesichert extremistische Bestrebung“ einstufen könnte. Bisher gilt die AfD lediglich als Verdachtsfall des Rechtsextremismus. Das Gutachten hätte eigentlich bereits fertig sein sollen, wurde jedoch aufgrund von Verzögerungen durch die Justiz verzögert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet seit Monaten an dem neuen Gutachten, das Kritik an Rassismus, Autoritarismus und dem Verhältnis zu Russland in der AfD enthält. Die Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster im März verzögert die Veröffentlichung noch weiter. Trotzdem sieht die interne Planung vor, dass das Gutachten bald fertig sein wird, um auf mögliche Entscheidungen des Gerichts vorbereitet zu sein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sich zu den internen Arbeitsabläufen nicht geäußert.

Neues Gutachten zur AfD: Verfassungsschutz plant Einstufung als „gesichert extremistische Bestrebung“

Veränderte Einstufung der AfD geplant

Bislang war die AfD lediglich ein Verdachtsfall des Rechtsextremismus. Doch laut einem Zeitungsbericht arbeitet das Bundesamt für Verfassungsschutz an einem neuen Gutachten, das die gesamte Partei als „gesichert extremistische Bestrebung“ einstufen könnte. Ursprünglich hätte das Gutachten bereits fertig sein sollen, doch die bevorstehende Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster hat den Zeitplan beeinträchtigt.

Das aktuelle Gutachten stammt aus dem Frühjahr 2021, aber interne E-Mails deuten darauf hin, dass ein neues Gutachten für 2023 geplant ist. Dieses soll eine detaillierte Analyse der Radikalität der AfD beinhalten, einschließlich Kritik an Rassismus, Autoritarismus und dem Verhältnis zu Russland. Ein Koordinierungsteam innerhalb des Verfassungsschutzes arbeitet intensiv an diesem Gutachten.

Verzögerungen durch die Justiz

Ursprünglich sollte das neue Gutachten bereits im Dezember 2023 fertig sein. Allerdings haben wiederholte Verzögerungen bei der Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster den Zeitplan durcheinander gebracht. Das Gericht hat die Verhandlung mehrmals verschoben und schließlich auf März festgelegt. Der Verfassungsschutz möchte die erwarteten Erwägungen des Gerichts in das neue Gutachten einfließen lassen, um auf mögliche neue Fragen vorbereitet zu sein.

Reaktion des Verfassungsschutzes

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat auf Anfrage keine Stellung zu den internen Arbeitsabläufen genommen. In der Vergangenheit hat der Verfassungsschutz die Einstufung der AfD bereits mehrmals geändert, von einem Prüffall auf Rechtsextremismus bis hin zur Hochstufung der Jugendorganisation der AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“. Sollte das Gericht die Einstufung des Verfassungsschutzes bestätigen, wäre dem neuen Gutachten nichts im Wege.

Mit der geplanten Einstufung der AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ könnte dies einen weiteren Schritt in der Beobachtung der Partei darstellen. Die Ergebnisse des neuen Gutachtens werden mit Spannung erwartet und könnten weitreichende Folgen für die politische Landschaft in Deutschland haben.

Autor: Max Mustermann

Veröffentlicht am: 20. Februar 2023

Deutschland „Gesichert extremistisch“ Verfassungsschutz arbeitet laut Bericht an neuem Gutachten zur AfD

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