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Der Expertenbericht enthüllt: Wie Italien die Zuständigkeit für Asylbewerber gezielt auf Deutschland abwälzt

Seit Ende 2022 nimmt Italien fast keine Asylbewerber mehr aus anderen EU-Staaten zurück, was zu einem Übernahmestopp geführt hat. Neue Zahlen zeigen, dass Deutschland in vielen Fällen offiziell zuständig wird. Dies führt dazu, dass das BAMF Tausende von Asylverfahren bearbeiten muss, die eigentlich Italien durchführen sollte. Auch andere europäische Länder stoßen auf Probleme bei der Überstellung von Asylbewerbern. Deutschland hat im Jahr 2023 versucht, Asylbewerber nach Italien zu überstellen, jedoch fanden nur wenige Überstellungen tatsächlich statt. Die Gründe für gescheiterte Überstellungen sind vielfältig, sowohl in anderen Ländern als auch in Deutschland. Die Reform des europäischen Asylsystems soll die Lage verbessern, wird aber von einigen kritisiert, da sie nach Meinung einiger Politiker das Problem nicht löst. Insgesamt zeigt sich eine komplizierte Situation im Umgang mit Asylbewerbern in der EU.

Italienischer Übernahmestopp belastet Deutschland

Seit Ende 2022 nimmt Italien fast keine Asylbewerber mehr aus anderen EU-Staaten zurück. Das Aussitzen ist rechtswidrig – lohnt sich aber für Rom. Neue Zahlen zeigen: In vielen Fällen wird Deutschland dann offiziell zuständig. Die Union sieht „deutsche Interessen“ durch Innenministerin Faeser verletzt.

Italien setzt Dublin-Überstellungen aus

Mit zwei Schreiben setzte die italienische Regierung Ende 2022 ganz offiziell eine zentrale Vereinbarung der europäischen Migrationspolitik aus. Weil man nicht genügend Aufnahmeplätze für Migranten habe, wolle man vorübergehend keine sogenannten Dublin-Überstellungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten mehr entgegennehmen, teilte Rom den anderen Regierungen damals mit. Damit sind in der Regel Rückführungen von Asylbewerbern gemeint, die zuerst in Italien ankamen – und für die das Land deswegen eigentlich zuständig wäre.

Aus dem „zeitlich befristeten“ Aufnahmestopp ist inzwischen ein Dauerzustand geworden – dessen Folgen zunehmend in Deutschland spürbar werden. Weil Italien die Menschen nicht zurücknimmt, muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) inzwischen Tausende Asylverfahren dauerhaft bearbeiten, die eigentlich Italien durchführen müsste. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion hervor.

Deutschland zuständig für Asylverfahren

Demnach versuchte Deutschland zwar auch im Jahr 2023 Asylbewerber nach Italien zu überstellen – im Einklang mit der geltenden Rechtslage. Von 15.479 angefragten Überstellungen fanden allerdings nur elf tatsächlich statt. Bei 13.813 Personen lief im Jahr 2023 die sechsmonatige Überstellungsfrist aus, was bedeutet, dass Deutschland nun regulär das Asylverfahren bearbeiten muss. Auch für die Unterbringung und finanzielle Versorgung ist die Bundesrepublik in diesen Fällen nun offiziell zuständig.

„Das europäische Migrationssystem funktioniert nicht“, kommentiert der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), die Antworten. „Die Regeln, die Europa sich gegeben hat, spielen in der Praxis keine Rolle mehr.“ Schon heute könnten Asylbewerber sich ihr Wunschland in Europa praktisch frei aussuchen, weil die anderen EU-Staaten sie ziehen ließen und anschließend nicht zurücknähmen. „In den allermeisten Fällen läuft das zulasten Deutschlands.“

Ursachen für gescheiterte Überstellungen

Die Gründe für gescheiterte Überstellungen sind vielfältig, wie das Bundesinnenministerium in seiner Antwort schreibt. Meist ist der andere Mitgliedstaat verantwortlich. Mitunter liegen die Ursachen aber auch in Deutschland: Zum Teil können Migranten nicht zurückgebracht werden, weil sie untergetaucht sind oder von einer Kirchengemeinde im sogenannten Kirchen-Asyl beherbergt werden. Rücküberstellungen scheitern aber mitunter auch an „organisatorischen“ Gründen, die nicht näher bezeichnet werden. Schließlich spielen auch Gerichtsverfahren eine Rolle.

„Es ist rechtswidrig, dass Italien die Asylbewerber nicht zurücknimmt“, sagt der Konstanzer Asylrechtsrechtsexperte Daniel Thym. „Trotzdem haben die Leute ein Recht darauf, in Deutschland ein zweites Asylverfahren durchzuführen, wenn die Frist abläuft.“ Mehrere Versuche deutscher Bundesregierungen, diese doppelten Asylanträge abzuschaffen, seien in der Vergangenheit gescheitert.

Fazit

Die Problematik des italienischen Übernahmestopps belastet Deutschland nachhaltig. Während Italien keine Asylbewerber zurücknimmt, muss die Bundesrepublik die Verfahren und Kosten übernehmen. Die Union kritisiert die Situation scharf und sieht deutsche Interessen verletzt. Eine Lösung des Problems ist dringend erforderlich, um die Effektivität des europäischen Migrationsystems zu gewährleisten.

Der Expertenbericht enthüllt: Wie Italien die Zuständigkeit für Asylbewerber gezielt auf Deutschland abwälzt