Die Hürden der Abschiebung: Warum die meisten Überstellungen von Asylbewerbern scheitern

Die Mehrheit der versuchten Überstellungen von Asylbewerbern in andere EU-Länder scheitert, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Unionsfraktion hervorgeht. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland insgesamt 74.622 Übernahmeersuchen nach den Dublin-Regeln gestellt, jedoch endeten nur 7 Prozent der Verfahren mit einer Ausreise der Betroffenen. Gründe für das Scheitern der Überstellungen waren unter anderem, dass der Zielstaat den Asylbewerber nicht aufnahm oder die Frist abgelaufen war. Die meisten Dublin-Überstellungen erfolgten im vergangenen Jahr nach Österreich, während nur sehr wenige Asylbewerber nach Italien gebracht wurden. Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, um die Effizienz der Dublin-Verfahren zu verbessern.

Überstellungen von Asylbewerbern in andere EU-Staaten: Die meisten scheitern

Mehrheitliche Misserfolge bei Dublin-Verfahren

Mehrheitlich scheitern versuchte Überstellungen von Asylbewerbern in andere EU-Länder. Im Jahr 2023 gelang dies nur in etwa sieben Prozent der Fälle, während in über 60.000 Fällen die Überstellung nicht erfolgreich war.

Die deutschen Behörden hatten im vergangenen Jahr Schwierigkeiten, Asylbewerber in die für ihr Verfahren zuständigen europäischen Staaten zurückzuschicken. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Unionsfraktion, wurden insgesamt 74.622 Übernahmeersuchen nach den Dublin-Regeln gestellt. Jedoch endeten nur 5053 Verfahren mit der tatsächlichen Ausreise der Betroffenen, was nur sieben Prozent entspricht.

Die fristgerechte Überstellung scheiterte in 38.682 Fällen aus verschiedenen Gründen, wie der Zielstaat, der die Übernahme verweigerte, oder abgelaufene Fristen.

Insgesamt wurden 22.462 Fälle von anderen Mitgliedstaaten aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt. Zusätzlich initiierte das Bundesamt für Migration in 1008 Fällen von sich aus ein deutsches Asylverfahren aus humanitären Gründen.

Schwierigkeiten bei der Anwendung der Dublin-Verordnung

Die Dublin-Verordnung besagt, dass ein anderer EU-Staat für einen Asylbewerber zuständig ist, wenn er dort seinen Schutzantrag gestellt hat oder zuerst eingereist ist. Eine Abschiebung muss innerhalb von sechs Monaten erfolgen, kann aber im Ausnahmefall verlängert werden.

Die meisten Dublin-Überstellungen erfolgten im vergangenen Jahr nach Österreich (1534). Im Gegensatz dazu wurden nur elf Asylbewerber nach Italien überführt, obwohl Deutschland insgesamt 15.479 Übernahmeersuchen an das Land stellte.

Die Bundesregierung bemüht sich um Verbesserungen bei der Durchführung des Dublin-Verfahrens und ist im Austausch mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten. Aufgrund der bisherigen Probleme plant die EU eine umfassende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, über die das Europäische Parlament diese Woche abstimmen wird.

Fazit: Verbesserungen und Reformen sind dringend nötig

Die Überstellungen von Asylbewerbern in andere EU-Staaten gestalten sich oft schwierig und enden in der Mehrheit der Fälle erfolglos. Die Probleme bei der Anwendung der Dublin-Verordnung zeigen die Notwendigkeit von Verbesserungen und Reformen im Bereich des gemeinsamen europäischen Asylsystems. Die geplante umfassende Reform könnte dazu beitragen, die Effizienz und Wirksamkeit des Systems zu verbessern und Asylbewerbern gerechtere Verfahren zu ermöglichen.

Deutschland An andere EU-Staaten Die meisten Überstellungen von Asylbewerbern scheitern.

Die Hürden der Abschiebung: Warum die meisten Überstellungen von Asylbewerbern scheitern