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Dilemma der Firma: Kosten für Abschiebung eines Mitarbeiters drohen

Ein Bauunternehmer muss die Kosten für die Abschiebung eines albanischen Staatsangehörigen übernehmen, der illegal auf einer Baustelle gearbeitet hat. Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied zugunsten des Landkreises Bad Kreuznach und wies die Klage des Unternehmers ab. Der Albaner wurde bei einer Zollkontrolle entdeckt, in Abschiebehaft genommen und nach Albanien abgeschoben. Die Kosten in Höhe von fast 5850 Euro wurden dem Unternehmer in Rechnung gestellt, gegen die er erfolglos widersprach und daraufhin klagte. Das Gericht urteilte, dass der Unternehmer gemäß den Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes für die Kosten der Abschiebung haftet, da der Albaner illegale Arbeit verrichtet hat. Zudem muss er die Kosten für die Abschiebehaft übernehmen, da diese rechtmäßig angeordnet wurde. Der Albaner war unerlaubt eingereist und daher vollziehbar ausreisepflichtig.

Ein Bauunternehmer muss Abschiebungskosten für albanischen Arbeiter tragen

Ein Bauunternehmer aus Bad Kreuznach muss die Kosten für die Abschiebung eines albanischen Staatsangehörigen tragen, der illegal auf einer Baustelle gearbeitet hat. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil die Klage des Bauunternehmers abgewiesen und entschieden, dass er für die Abschiebungskosten in Höhe von fast 5850 Euro verantwortlich ist.

Hintergrund der Abschiebung

Der albanische Arbeiter wurde während einer Zollkontrolle auf der Baustelle entdeckt, da er keine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis vorweisen konnte. Er wurde daraufhin in Abschiebehaft genommen und später nach Albanien abgeschoben. Der Landkreis Bad Kreuznach stellte dem Bauunternehmer die Kosten für die Abschiebung in Rechnung, was dieser jedoch ablehnte und dagegen Klage erhob.

Das Verwaltungsgericht Koblenz argumentierte, dass der Bauunternehmer gemäß den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes für die Abschiebungskosten haftbar sei, da der Albaner illegal in Deutschland gearbeitet hat. Da seine Erwerbstätigkeit nicht erlaubt war, musste der Bauunternehmer die Konsequenzen tragen.

Urteil des Gerichts

Das Gericht entschied, dass der Bauunternehmer die Kosten der Abschiebung sowie die Abschiebungshaft des albanischen Arbeiters tragen muss. Die Richter stellten fest, dass die Sicherungshaft rechtmäßig war, da der Albaner illegal nach Deutschland eingereist war und somit zur vollziehbaren Ausreisepflichtig war.

Der Bauunternehmer hatte argumentiert, dass er nicht für die Handlungen des albanischen Arbeiters verantwortlich sei und somit nicht die Kosten für dessen Abschiebung tragen müsse. Das Gericht wies diese Argumentation jedoch zurück und bestätigte die Forderung des Landkreises Bad Kreuznach.

Fazit

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz stellt klar, dass Bauunternehmer für die illegalen Handlungen ihrer Mitarbeiter haftbar sind und die Kosten für Abschiebungen tragen müssen. Es ist wichtig, dass Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über die erforderlichen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen verfügen, um rechtliche Probleme und finanzielle Belastungen zu vermeiden.

Dilemma der Firma: Kosten für Abschiebung eines Mitarbeiters drohen