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Geldstrafe für Beleidigung von Söder: 36.000 Euro für Beschimpfung als ‚Corona-Autokrat‘?

Am Montag um 9 Uhr findet vor dem Amtsgericht Deggendorf eine Verhandlung gegen den ehemaligen österreichischen Politiker Gerald Grosz statt. Er hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Beleidigung eingelegt, den das Gericht im September erlassen hatte. Die Vorwürfe beziehen sich auf mutmaßliche Beleidigungen von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Grosz sollte eine Geldstrafe von 36.000 Euro zahlen, die er jedoch als „evident nicht strafbar“ betrachtet. Als Beispiel wird genannt, dass er Söder als „Corona-Autokrat“ und „Södolf“ bezeichnet haben soll. Grosz Anwalt äußerte, dass die Aussagen seines Mandanten durch die Meinungsfreiheit gedeckt seien. Die Verhandlung wird zeigen, ob Grosz für die mutmaßlichen Beleidigungen belangt wird.

Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Deggendorf

Am kommenden Montag um 9 Uhr steht der ehemalige österreichische Politiker Gerald Grosz vor Gericht. Es geht um einen Strafbefehl wegen Beleidigung, gegen den Grosz Einspruch eingelegt hat. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Deggendorf wird mit Spannung erwartet, da Grosz sich gegen die Vorwürfe wehren will.

Die Vorwürfe gegen Gerald Grosz

Im September hatte das Amtsgericht einen Strafbefehl gegen Grosz erlassen, nachdem er Ministerpräsident Markus Söder und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach beleidigt haben soll. Grosz sollte eine hohe Geldstrafe zahlen, was seinen Anwalt dazu veranlasste, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Die Anwälte von Grosz argumentieren, dass die Vorwürfe gegen ihren Mandanten nicht haltbar seien.

Die Anschuldigungen im Detail

Grosz wird vorgeworfen, Söder als „Corona-Autokrat“, „Landesverräter“ und „Södolf“ bezeichnet zu haben. Auch gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach soll er beleidigende Äußerungen gemacht haben, darunter die Bezeichnung als „Horrorclown“. Diese Aussagen soll Grosz beim Politischen Aschermittwoch der AfD im niederbayerischen Osterhofen getätigt haben.

Grosz wehrt sich gegen die Anschuldigungen

Der ehemalige Politiker bestreitet vehement, strafrechtlich relevante Handlungen begangen zu haben. Sein Anwalt betont, dass Grosz das Recht auf freie Meinungsäußerung habe und Kritik an Politikern grundsätzlich erlaubt sei. Die Verteidigung wird vor Gericht versuchen, die Vorwürfe zu entkräften und Grosz von den Anschuldigungen freizusprechen.

Fazit

Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Deggendorf wird Aufschluss über die Zukunft von Gerald Grosz geben. Wird er von den Beleidigungsvorwürfen freigesprochen oder muss er die hohe Geldstrafe zahlen? Die Entscheidung des Gerichts wird weitreichende Konsequenzen für den ehemaligen Politiker haben und zeigt, dass auch öffentliche Personen für ihre Äußerungen zur Verantwortung gezogen werden können. Es bleibt abzuwarten, wie der Prozess ausgehen wird und welche Lehren daraus gezogen werden können.

Geldstrafe für Beleidigung von Söder: 36.000 Euro für Beschimpfung als ‚Corona-Autokrat‘?