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Thüringer Landtag hebt Björn Höckes Immunität erneut auf: Nächster Schritt gegen Rechtsextremismus?

Der Thüringer Landtag hat erneut die Immunität des AfD-Politikers Björn Höcke aufgehoben, um Ermittlungen im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Gebrauch einer verbotenen SA-Parole voranzutreiben. Dies ist nicht das erste Mal, dass die Immunität des Rechtsextremisten aufgehoben wird. Bereits in der Vergangenheit wurde Höcke wegen ähnlicher Vorfälle angeklagt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht nur wegen des Verwendens verfassungswidriger Symbole, sondern auch wegen Volksverhetzung aufgrund eines Beitrags, den Höcke auf Telegram veröffentlicht hat. Der Verfassungsschutz in Thüringen stuft Höcke als Rechtsextremisten ein und die AfD gilt in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen als rechtsextrem. Höcke plant, als Spitzenkandidat der AfD bei der Thüringer Landtagswahl im September anzutreten.

Thüringer Landtag hebt Höckes Immunität erneut auf

Björn Höcke im Fokus der Ermittlungen

In einem aktuellen Fall von Ermittlungen wegen des Verdachts des Verwendens einer verbotenen SA-Parole hat der Justizausschuss des Thüringer Landtags die Immunität des AfD-Politikers Björn Höcke erneut aufgehoben. Es ist nicht das erste Mal, dass Höckes Immunität aufgehoben wurde, da er bereits in der Vergangenheit mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert wurde.

Höcke soll die verbotene Parole „Alles für Deutschland“ bei einer Versammlung in Gera verwendet haben, was zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera führte. Diese Ermittlungen sollen nun an die Staatsanwaltschaft Halle weitergeleitet werden, um mit einem bereits laufenden Verfahren wegen des gleichen Vorfalls verbunden zu werden.

Entwicklung der Situation

Ende Mai 2021 wurde Höcke bereits angeklagt, da er die gleiche Parole in einer Rede in Merseburg in Sachsen-Anhalt verwendet haben soll. Dies führte zur Aufhebung seiner Immunität und zur Eröffnung eines Gerichtsverfahrens. Parallel dazu wurde gegen Höcke auch eine Anklage am Landgericht Mühlhausen (Thüringen) wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen, basierend auf einem Beitrag bei Telegram.

Der Verfassungsschutz in Thüringen stuft Höcke als Rechtsextremisten ein und die AfD in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt als gesichert rechtsextrem. Trotz dieser Vorwürfe plant Höcke als Spitzenkandidat der AfD bei der Thüringer Landtagswahl am 1. September anzutreten.

Fazit

Die Aufhebung von Björn Höckes Immunität aufgrund von Ermittlungen zu einer verbotenen SA-Parole zeigt, dass politische Mandatsträger nicht über dem Gesetz stehen. Die wiederholten Vorwürfe gegen Höcke werfen ein schlechtes Licht auf die AfD in Thüringen und die Partei insgesamt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Ermittlungen und Gerichtsverfahren gegen Höcke entwickeln werden.

Deutschland hat klare rechtliche Maßnahmen gegen verbotene Parolen und Symbole aus der NS-Zeit, und es ist wichtig, dass alle Bürger, unabhängig von ihrer politischen Position, sich an diese Gesetze halten. Björn Höcke muss sich nun vor Gericht verantworten und die Justiz wird über sein mögliches Fehlverhalten urteilen.

Thüringer Landtag hebt Björn Höckes Immunität erneut auf: Nächster Schritt gegen Rechtsextremismus?