Hessen setzt auf geschlechtsneutrale Sprache in der Verwaltung

In Hessen hat Ministerpräsident Boris Rhein eine neue Dienstanweisung erlassen, die die Verwendung von Gendersprache in der Landesverwaltung verbietet. Dies bedeutet, dass die Verwendung von Sonderzeichen wie dem Genderstern, dem Doppelpunkt und dem Binnen-I nicht mehr erlaubt ist. Die Entscheidung basiert auf den Regeln des Rates für deutsche Rechtschreibung, der sich gegen die Aufnahme von Gender-Sonderzeichen in das offizielle Regelwerk ausgesprochen hat. Stattdessen wird nun eine geschlechtergerechte Sprache durch die Erwähnung beider Formen, weiblich und männlich, gefördert, wobei die feminine Form zuerst genannt werden soll. Auch neutrale Umschreibungen sind möglich, wie etwa der Begriff „Fachkräfte“. Diese Maßnahme stellt die Umsetzung des Koalitionsvertrags zwischen CDU und SPD dar, in dem festgehalten wurde, dass öffentliche Einrichtungen auf Gendersprache mit Sonderzeichen verzichten sollen und sich an den Regeln des Rates für deutsche Rechtschreibung orientieren sollen.

Neue Dienstanweisung in Hessen verbietet Gendersprache

Einheitliche und verständliche Sprache in der Landesverwaltung

Erst vor einigen Tagen wurde in Bayern die Verwendung von Gender-Sprache an Behörden und Schulen verboten. Nun zieht auch Hessen nach und schließt sich dieser Regelung an. Ministerpräsident Boris Rhein hat angeordnet, dass in der hessischen Landesverwaltung Gendersprache mit Doppelpunkt, Binnen-I, Unterstrich oder Sternchen nicht mehr erlaubt ist. Die Staatskanzlei in Wiesbaden betonte, dass eine bürgernahe Verwaltung auch eine einheitliche und verständliche Sprache erfordert.

Regelungen des Rates für deutsche Rechtschreibung als Grundlage

Die neue Dienstanweisung legt fest, dass verkürzte Formen mit Sonderzeichen wie dem Genderstern, dem Doppelpunkt und dem Binnen-I nicht mehr verwendet werden dürfen. Die Grundlage für diese Regelung sind die Vorgaben des Rates für deutsche Rechtschreibung. Dieser hatte sich kürzlich erneut gegen die Aufnahme von Gender-Sonderzeichen in das Regelwerk ausgesprochen, da dies grundlegende Eingriffe in die Sprachstruktur darstellen würde.

Geschlechtergerechte Sprache ohne Sonderzeichen

Laut der neuen Dienstanweisung in Hessen soll künftig eine geschlechtergerechte Sprache durch die gleichzeitige Nennung der weiblichen und männlichen Form erreicht werden. Dabei soll die feminine Form vorangestellt werden. Auch Umschreibungen, die die Geschlechter nicht explizit benennen, sind möglich. Beispielsweise kann statt „Studenten“ die neutrale Form „Studierende“ verwendet werden. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Sprache in der Landesverwaltung inklusiv und verständlich ist.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD wurde das Verbot von Gendersprache mit Sonderzeichen bereits festgehalten. Die Vereinbarung sieht vor, dass in der öffentlichen Verwaltung sowie in staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen auf Gendern mit Sonderzeichen verzichtet wird und sich an den Regeln für deutsche Rechtschreibung orientiert wird.

Fazit

Die neue Dienstanweisung in Hessen, die die Verwendung von Gendersprache mit Sonderzeichen verbietet, soll für eine einheitliche und verständliche Sprache in der Landesverwaltung sorgen. Durch die gleichzeitige Nennung der männlichen und weiblichen Form sowie durch Umschreibungen ohne explizite Geschlechterbenennung wird eine geschlechtergerechte Sprache gefördert. Auf diese Weise soll die Sprache inklusiv und zugänglich für alle Bürgerinnen und Bürger sein. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Bundesländer dem Beispiel Bayerns und Hessens folgen werden.

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