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EU-Staaten einig: Lieferkettengesetz auf dem Vormarsch, Deutschland enthalt sich

Die Mehrheit der EU-Staaten hat sich für ein europäisches Lieferkettengesetz entschieden, um große Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen, wenn diese von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Deutschland enthielt sich auf Drängen der FDP, die Bedenken wegen möglicher Bürokratie und rechtlicher Risiken äußerte. Nach langen Verhandlungen wurde das Gesetz abgeschwächt und auf Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern und einem Umsatz von mindestens 450 Millionen Euro ausgedehnt. Es wird eine stufenweise Herangehensweise geben, beginnend mit größeren Unternehmen und nach einer Übergangsfrist auch für kleinere Unternehmen. Trotz Kritik sind die EU-Standards strenger als das deutsche Lieferkettengesetz. Die Abstimmung im EU-Parlament steht noch aus, aber eine Mehrheit wird erwartet. Die FDP, die mit ihren Forderungen weitgehend durchgekommen ist, kritisiert dennoch die unklaren Haftungsregeln außerhalb des eigenen Einflussbereichs.

EU-Staaten stimmen für Lieferkettengesetz

Die EU hat sich endlich auf ein gemeinsames Lieferkettengesetz geeinigt, um große Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen, wenn sie von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Die belgische Ratspräsidentschaft verkündete die Nachricht in Brüssel, doch Deutschland enthielt sich auf Drängen der FDP.

Neuer Gesetzesentwurf

Nach langen Diskussionen haben die meisten EU-Staaten für das abgeschwächte Lieferkettengesetz gestimmt. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass große Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in ihrer Lieferkette haftbar gemacht werden können. Unter anderem sollen Unternehmen einen Plan vorlegen, der ihre Geschäftspraktiken mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel in Einklang bringt.

Deutsche Enthaltung

Deutschland hat sich in diesem Prozess enthalten, da die FDP Bedenken hinsichtlich der Bürokratie und rechtlichen Risiken für Unternehmen äußerte. Dies führte zu Spannungen innerhalb der Ampel-Koalition, da SPD und Grüne das Gesetz unterstützen.

Abgeschwächte Regelungen

Das ursprünglich geplante Lieferkettengesetz wurde verändert, um eine breitere Zustimmung zu erreichen. Die Anforderungen gelten nun für Unternehmen mit einer bestimmten Größe und Umsatzgrenze. Kleinere Unternehmen sind von diesen Regelungen zunächst ausgenommen. Eine allmähliche Einführung soll sicherstellen, dass alle Unternehmen die Vorschriften erfüllen können.

Kritik und Lob

Die FDP hatte bis zuletzt Bedenken geäußert, selbst nach Zugeständnissen im Kompromiss. Die Grünen kritisierten die Blockadehaltung als unverantwortlich. Dennoch wurde das Gesetz an einigen Stellen verbessert, auch dank des Engagements der FDP.

Fazit

Die Einigung der EU-Staaten auf ein gemeinsames Lieferkettengesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, um Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen und Menschenrechtsverletzungen entgegenzuwirken. Deutschland mag sich zunächst enthalten haben, doch die Mehrheit der EU-Mitglieder steht hinter diesem wichtigen Schritt. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Gesetz in der Praxis bewähren wird.

Quelle: Welt Ausland

EU-Staaten einig: Lieferkettengesetz auf dem Vormarsch, Deutschland enthalt sich