Kampf um Gerechtigkeit: Ein Vater verklagt die Ampel-Regierung auf Schadensersatz

Ein erwerbstätiger Vater reichte vor dem Landgericht Berlin eine Klage auf Schadensersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland ein, weil er zwei Wochen Vaterschaftsurlaub beantragt hatte, der abgelehnt wurde. Die EU-Richtlinie, welche die vergütete Auszeit für erwerbstätige Väter kurz nach der Geburt des Kindes vorsieht, wurde von der Bundesregierung noch nicht in deutsches Recht umgesetzt. Laut EU-Recht hätte dies bis zum 1. August 2022 erfolgen müssen. Die Ministerin für Familie, Lisa Paus (Grüne), plant einen eigenen Gesetzentwurf für den bezahlten Vaterschaftsurlaub nach der Geburt, genannt „Familienstartzeit“. Ein Streit über die Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs ist der Grund, warum die EU-Richtlinie noch nicht umgesetzt wurde. Die Klage des Vaters zielt darauf ab, den Abgeltungswert seines verbrauchten Urlaubs als Schaden geltend zu machen. Seine Anwälte argumentieren, dass Vaterschaftsurlaub kein wohltätiger Akt, sondern ein Rechtsanspruch ist. Die Entscheidung des Gerichts könnte Auswirkungen auf weitere Väter haben, die ebenfalls Schadensersatz geltend machen wollen.

Ein Vater klagt auf Schadensersatz wegen nicht umgesetztem Vaterschaftsurlaub

Die Enttäuschung des Vaters

Ein Vater hat die Ampel-Regierung auf Schadensersatz verklagt, da er aufgrund der nicht umgesetzten EU-Richtlinie zur vergüteten Auszeit nach der Geburt seines Kindes finanzielle Einbußen erlitten hat. Die EU-Richtlinie sieht vor, dass erwerbstätige Väter Anspruch auf eine vergütete Auszeit kurz nach der Geburt des Kindes haben. Die Ampel-Regierung hat diese Richtlinie jedoch vorerst nicht umgesetzt, was dazu führte, dass der Vater seinen regulären Erholungsurlaub nutzen musste. Sein Anwalt argumentiert, dass die Regierung damit ihre Verpflichtungen verletzt habe.

Der rechtliche Hintergrund

Im Koalitionsvertrag hatten die Ampel-Parteien festgelegt, dass sie eine vergütete Freistellung für Partner nach der Geburt eines Kindes einführen wollen. In der EU gilt diese Regelung bereits seit 2019, aber Deutschland hat sie bisher nicht in nationales Recht umgesetzt. Die Familienministerin Lisa Paus plant zwar einen eigenen Gesetzentwurf für den bezahlten Vaterschaftsurlaub, dieser liegt jedoch wegen Streitigkeiten über die Finanzierung auf Eis.

Die Klage vor Gericht

Der Vater hat nun beim Landgericht Berlin eine Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Er fordert den Abgeltungswert seines verbrauchten Urlaubs als Schaden ein. Seine Anwälte argumentieren, dass die Nichtumsetzung der EU-Richtlinie einen Verstoß gegen EU-Recht darstellt und somit die Bundesregierung schadensersatzpflichtig macht.

Die politische Kontroverse

Die Familienministerin Paus will mit der Familienstartzeit Anreize schaffen, dass Väter frühzeitig ihrer Fürsorgeverantwortung gerecht werden. Die Haltung der FDP zur Finanzierung der Väter-Auszeit steht dem jedoch entgegen, was zu einem Streit über die Finanzierung führt. Der Ausgang dieses Streits könnte nun auch per Gerichtsbeschluss entschieden werden. Die Anwälte des Klägers sind davon überzeugt, dass, sollten sie den Prozess gewinnen, weitere Väter Anspruch auf Schadensersatz einklagen werden.

Fazit

Die Aussetzung der Umsetzung der EU-Richtlinie zur vergüteten Auszeit nach der Geburt eines Kindes hat zu einer Schadensersatzklage eines Vaters gegen die Bundesrepublik Deutschland geführt. Dieser Fall zeigt, wie unterschiedliche politische Ansichten und Finanzierungsstreitigkeiten zu einer Hängepartie bei der Einführung von Maßnahmen zur Unterstützung von Familien führen können. Die Entscheidung des Gerichts wird daher sowohl für den klagenden Vater als auch für die gesamte Debatte über die Familienpolitik in Deutschland von großer Bedeutung sein. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Ampel-Regierung in dieser Angelegenheit positionieren wird.

Quelle: Deutschland

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